Aufgrund der militärischen Vornutzung ist auf den meisten DBU-Naturerbeflächen von einer Kampfmittelbelastung im Gelände auszugehen. Auf vielen der Flächen gilt daher ein Wegegebot: Besucher dürfen gemäß der Gefahrenabwehrverordnung die öffentlichen, markierten Wege nicht verlassen.
Die DBU-Tochter plant langfristig, die Begehbarkeit ihrer Flächen an ausgewählten Orten zu ermöglichen, um die Schönheit des Naturerbes erlebbar zu machen und zugleich Einheimische und Besucher vor potenziellen Gefahren zu schützen.