25.04.2009, 9:55 - 9:55 Uhr
Tagung zum Thema „aktuelle Änderungen im Umweltrecht unter besonderer Berücksichtigung der Beteiligung der anerkannten Natur- und Umweltschutzverbände“
Im Naturschutzrecht des Bundes und der Länder ist eine Mitwirkung der gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände an zahlreichen umweltrelevanten Planungsvorhaben festgeschrieben. Diese Verbände - BUND, LBU und NABU, um nur die größten zu nennen – arbeiten neben vielen kleineren regionalen Gruppierungen in erster Linie mit ehrenamtlich tätigen Mitgliedern.