Die Vergabe des Deutschen Umweltpreises gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Er wird jedes Jahr im Oktober verliehen. Bis die Preisträgerinnen und Preisträger feststehen, ist Vorarbeit nötig…
Vorschlagsberechtigte, externe Gutachtende, Jurymitglieder und das Kuratorium der DBU – viele Augenpaare bekommen einen Vorschlag für die Preisvergabe zum Deutschen Umweltpreis zu sehen. Denn der Preis steht für Leistungen und Einsatz, die entscheidend und vorbildhaft zum Schutz und zum Erhalt der Umwelt beitragen. Gleichzeitig gewährt das Verfahren Neutralität und fachliche Qualität. Dies erfolgt in einem vierstufigen Vorschlags- und Auswahlprozess, der über das Jahr hinweg folgendermaßen abläuft:
1. Stufe
Die Vorschlagsberechtigten – beispielsweise Verbände, Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Gewerkschaften und Medienredaktionen – reichen bis Mitte November ihre Nominierungen ein. Nur wer von den Vorschlagsberechtigten benannt wird, kann für den Preis nominiert werden. Die Vorschläge werden gesichtet und anhand der Zielkriterien der DBU eingeordnet.
2. Stufe
Prüfung der Vorschläge durch die Geschäftsstelle der DBU unter Einbindung externer Gutachten.
3. Stufe
Beratung und Bewertung durch die hochkarätige Jury des Deutschen Umweltpreises, die sich aus 16 Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Medien zusammensetzt. Die Jury gibt eine Empfehlung an das DBU-Kuratorium ab. Das von der Bundesregierung berufene Kuratorium ist der Vorstand der Stiftung – und somit ihr wichtigstes Organ.
4. Stufe
Beratung und Entscheidung über die Preisträgerinnen und Preisträger durch die 16 Mitglieder des DBU-Kuratoriums.
Im Oktober
Feierliche Preisübergabe durch den Bundespräsidenten
Mitte November beginnt der Prozess dann von Neuem – getreu dem Motto: Nach dem Preis ist vor dem Preis!
Text: Verena Menz, Titelbild: Peter Himsel/DBU