In einer Studie des Umweltbundesamtes zeigte sich, dass »... an 35 von 50 Sportboothäfen die Konzentrationen an einzelnen Wirkstoffen über der Qualitätsnorm der aktuellen EU Richtlinie, z. T. sogar über den zulässigen Höchstkonzentrationen ...« lagen. »Die Ergebnisse belegen, dass eine weitergehende Entlastung der Gewässer angebracht ist.«
Für den Süßwasserbereich und vor allem für geschlossene Süßgewässer bestehen aber erhebliche Bedenken, ob die Inkaufnahme von Risiken durch den Antifoulingbiozid-Eintrag gegenüber relativ unproblematischen Bewuchsverhältnissen gerechtfertigt ist. Diese Frage stellt sich insbesondere, wenn andere nicht biozide Bewuchsschutzverfahren zur Verfügung stehen. Biozidfreie Alternativverfahren sind besonders für Deutschland relevant, da in den ausgedehnten Süßwasserrevieren mit teilweise abgeschlossenen und sensiblen Wasserkörpern zwei Drittel aller Liegeplätze vorhanden sind. Zudem unterliegen zahlreiche Binnengewässer in Deutschland einer multiplen Nutzung (z. B. Sportbetrieb, Berufsschifffahrt, Trinkwassergewinnung, Naturschutz), sodass die Zulassung einer Belastung durch Biozide für die langfristige Nutzung sorgfältig geprüft werden sollte.
Eine biozidfreie Bewuchsverhinderung besteht idealerweise in der Reinigung von abriebfesten Hartbeschichtungen, deren Zulässigkeit diskutiert werden soll.