Krematorien haben in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern einen sehr hohen Qualitätsstandard erreicht. Mitverantwortlich sind hierfür die vom Gesetzgeber vorgegebenen Emissionsvorschriften gemäß der 27. Bundes-Immissions-Schutz Verordnung (27. BImSchV) sowie die vom Verein Deutscher Ingenieure für Krematorien entwickelte Richtlinie VDI 3891. In der Aktualisierung der VDI 3891 sind Regelungen für die Messung und Einhaltung der CO-Emissionen enthalten. Ein Tagungsschwerpunkt beschäftigt sich mit den hierfür erforderlichen technischen und betrieblichen Maßnahmen sowie mit der Auswertung der Emissionsmessprotokolle.
Darüber hinaus hat sich Deutschland als Mitunterzeichner der OSPAR- und MINAMATA-Konvention verpflichtet, Quecksilberemissionen relevanter Quellen zu messen und den Eintrag in die Umwelt zu begrenzen. Infolge möglicher Amalgambelastung der Verstorbenen wurden Krematorien als eine mögliche Emissionsquelle identifiziert. Da derzeit jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Quecksilberemissionsmessung besteht und insbesondere kaum Messwerte im Rohgas vorliegen, ist die Datenbasis über den zu erwartenden Eintrag unzureichend. Im Rahmen der Tagung werden daher neue Forschungsergebnisse präsentiert und mögliche Abgasreinigungsstrategien diskutiert. Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung beschäftigt sich mit der Qualität der Urnenasche, insbesondere vor dem Hintergrund der dauerhaften Verbringung in Böden.
Angesprochen sind alle, die sich mit Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb von Krematorien beschäftigen. Hierzu zählen unter anderem Ingenieure, Kämmerer und Verwaltungsfachleute aus den Hochbau-, Garten- und Friedhofsämtern, private Investoren, Bestatter, Planer, Hersteller sowie Vertreter von Behörden, Ministerien, Fach- und Hochschulen und Messinstituten.