Um Windenergieanlagen auch im Binnenland wirtschaftlich betreiben zu können, nutzen Betreiber zunehmend die ertragreicheren Winde über 100 Metern. Als Faustformel gilt, dass in dieser Höhe ein 1 Meter längerer Turm einen Mehrertrag von einem Prozent erbringt. Bedingt durch diese Entwicklung nimmt der Anteil der nach Luftverkehrsgesetz zu kennzeichnenden Windenergieanlagen stetig zu. Durch die für die Sicherheit des Flugverkehrs notwendige Kennzeichnung ergeben sich unter bestimmten Umständen Beeinträchtigungen für Vögel und Fledermäuse sowie Störungen der Anwohner.
In welcher Form die Anlagen zu kennzeichnen sind, ist seit 2004 in Deutschland über die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) festgelegt. Wie nach Empfehlung der International Civil Aviation Organization vorgesehen, wird in der AVV zwischen der Tag- und Nachtkennzeichnung unterschieden. Während die Kennzeichnung am Tag über farbige Markierungen und/oder weiße Feuer erfolgt, dürfen für die Nachtkennzeichnung in Deutschland ausschließlich rot blinkende Feuer verwendet werden.
Um auch weiterhin eine hohe Akzeptanz für Windenergieanlagen über 100 Metern zu gewährleisten, ist neben der Nutzung der technischen Möglichkeiten, die die AVV bietet, auch eine hohe Qualität der Befeuerungssysteme notwendig. Eine weitere Möglichkeit, um die Akzeptanz für größere Windenergieanlagen in Zukunft zu erhöhen, bietet die Regelung der Befeuerungssysteme über Sichtweitenmessgeräte. In der Diskussion steht, ob die Feuer auch über Radarsysteme geschaltet werden können. Innerhalb der von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten HiWUS-Studie hat der Bundesverband WindEnergie e. V. mit mehreren Projektpartnern den Status quo und die Einsatzmöglichkeiten unterschiedlicher Systeme untersucht.