Das neue Raumordnungsgesetz vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986) ist seit dem 30. Juni 2009 in Kraft. Es reagiert auf die Neuordnung der kompetenzrechtlichen Grundlagen für die Gesetzgebung durch die Föderalismusreform aus dem Jahre 2006. Das neugefasste Raumordnungsgesetz bringt vielerlei Änderungen mit sich. Neben weitgehend neu geordneten und fortentwickelten Grundsätzen sind insbesondere hinsichtlich der Ziele der Raumordnung wesentliche Veränderungen zu verzeichnen. Diese Veränderungen werden in Zukunft ganz maßgeblichen Einfluss auf die Bindungskraft der Ziele und ihren
steuerungsrechtlichen Charakter nehmen. Im Zentrum steht dabei die Neufassung des § 6 ROG, der Regelungen zu Ausnahmen von Zielen der Raumordnung und zur Zielabweichung enthält.
In dem Seminar sollen die Auswirkungen des neuen Rechtes auf die Bauleitplanung der Gemeinden, aber auch auf Genehmigungsverfahren erläutert werden. Dabei sollen insbesondere auch die Bedeutung der Ziele der Raumordnung für die Steuerung des großflächigen Einzelhandels sowie für die Planung von Windkraftanlagen, den Bodenabbau und andere Anlagen dargestellt werden, die vom Planungs vor behalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erfasst werden. Angesprochen werden soll auch die in Rechtsprechung und Schrifttum bisher kaum diskutierte Frage, ob ein rechtswidriger Raumordnungsplan – etwa die Festsetzung von Vorrangstandorten für Windenergie - anlagen oder den Bodenabbau mit Ausschlusswirkung – eine Haftung der Raumordnungsbehörden begründen kann.
Ferner sollen die komplexen Instrumente erläutert werden, mit denen die Raumordnungsbe hörden die Ziele der Raumordnung – insbesondere aber auch gegenüber den Gemeinden – durch - setzen. Schließlich werden auch die vielfältigen Aspekte des Rechtsschutzes von Gemeinden und Investoren gegen Planungen und Maß nahmen der Raumordnungsbehörden erläutert. Einen gewissen Schwerpunkt bilden dabei die weiterhin schwierigen gemeinderechtlichen „Nachbarklagen“, in denen auf der Grund lage des § 2 Abs. 2 BauGB die Gemeinden versuchen, Einfluss auf die Bauleitplanung der benachbarten Gemeinden zu nehmen.
Die hohe Aktualität des bereits zweimal ausgebuchten Seminars spiegelt sich auch in der jüngsten Rechtsprechung wider (z .B. OVG NRW zum FOC in Ochtrup, zum Steinkohlekraftwerk in Datteln und zu Regelungen des Landes planungs rechts zum großflächigen Einzelhandel), die auch Auswirkungen auf das Raumordnungsrecht anderer Bundesländer haben wird.
Veranstaltungsort:
[+] Das Zentrum für Umweltkommunikation in Osnabrück