Seither ist das besondere Artenschutzrecht in aller Munde; manchem erscheint dieser Bissen allerdings nur schwer verdaulich. Namentlich in Planungs- und Genehmigungsverfahren, aber auch bei der gerichtlichen Überprüfung behördlicher Entscheidungen bereiten die Vorschriften zum Schutz besonders und streng geschützter Tier- und Pflanzenarten nicht geringe Schwierigkeiten.
Vor diesem Hintergrund will die Tagung einen Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung und praktischen Anwendung des Artenschutzes in Planungs- und Genehmigungsverfahren geben.
Weitere Beiträge liefern einen Ausblick auf die mit der kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes verbundenen Änderungen.
Veranstaltungsort:
[+] Das Zentrum für Umweltkommunikation in Osnabrück