Aktuelle Fragen und Antworten rund um die Eingriffsregelung
Das öffentliche Städtebaurecht wird durch zahlreiche Bestimmungen zum
Schutz der Umwelt ergänzt. Hierbei hat die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung eine herausgehobene Bedeutung, zumal sie im Schnittpunkt von öffentlichem Baurecht und Naturschutzrecht steht.
Sie erweist sich daher seit längerem in inhaltlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht als eine stark komplexe Querschnittsmaterie. Das löst nach aller Erfahrung eine besondere Fehleranfälligkeit aus.
Sie erhalten einen systematischen Zugang zu den typischen Problembereichen der naturschutzrechtlichen Eingriffslage und deren sachgerechter Bewältigung.
Im Rahmen des Seminars werden die Modifikationen der Eingriffsregelung durch das Bundesnaturschutzgesetz 2010 und die praktischen Konsequenzen für die Prüfung und Bewältigung von Eingriffen in Natur und Landschaft dargestellt und mit Ihnen diskutiert.
Besonderes Augenmerk gilt den Änderungen durch das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG), das das Niedersächsische Naturschutzgesetz zum 1. März 2010 abgelöst hat.
Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab konkrete Fallkonstellationen und Fragen zu übermitteln und zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen. Übersenden Sie Ihre Fragen bitte per E-Mail an gst-ns@vhw.de.