Promotionsstipendium: Fabian Wesselmann

Kommunale Grundstücksgeschäfte als Instrument zur Bewältigung ökologischer Probleme – zugleich ein Beitrag zur Vertragsgestaltung im Lichte ökologischer Probleme –

Das immer deutlicher werdende Ausmaß der Herausforderung, die gegenwärtigen ökologischen Probleme zu bewältigen, prägt verstärkt Rechtsetzung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft. Anders als etwa „Klimaklagen“, bei denen letztlich der Umgang der Rechtsprechung mit dem Klimawandel im Mittelpunkt steht, erfährt bisher weniger Aufmerksamkeit, inwiefern die Bewältigung ökologischer Probleme Eingang in die Vertragsgestaltung und die vorsorgende Rechtspflege finden kann. Prominente Beispiele existieren indes in der kommunalen Praxis – etwa die Einhaltung von ökologischen Vorgaben bei einer Bebauung, zu der sich Käufer*innen in Grundstückskaufverträgen mit der Kommune verpflichten, der Verzicht auf bestimmte Pflanzenschutzmittel bei der Bewirtschaftung kommunaler Ackerflächen, der mit Pächter*innen vereinbart wird, oder der Versuch, eine autofreie Siedlung zu schaffen.

Wie umfangreich sind die Spielräume und wo liegen die rechtlichen Grenzen bei der Fruchtbarmachung der Vertragsgestaltung für die Bewältigung ökologischer Probleme? Kann beispielsweise eine Kommune, die den ökologischen Landbau fördern will, gezielt Ackerflächen kaufen, um dann beim Weiterverkauf oder bei der Verpachtung einen Vertragsschluss von entsprechenden Bewirtschaftungsverpflichtungen abhängig zu machen? Wie sehr darf die Verpflichtung der Käufer*innen eines Wohnbaugrundstücks oder zur gewerblichen Nutzung bestimmten Grundstücks zum „ökologischen Wohlverhalten“ – etwa im Hinblick auf Energieeinsparung, -erzeugung und Erhalt der Biodiversität – die Nutzbarkeit des Grundstücks einschränken? Inwiefern kann also über Verträge eine Einwirkung auf Markt und private Lebensgestaltung erfolgen, auf die der Gesetzgeber verzichtet?

Die Untersuchung konzentriert sich auf die Ermittlung der rechtsdogmatischen Spielräume für die Kommunen bei Grundstücksgeschäften zur Bewältigung ökologischer Probleme, weil einerseits die Ressource Fläche einen hervorgehobenen Stellenwert bei der Bewältigung ökologischer Probleme hat. Andererseits sind kommunale Grundstücksgeschäfte quantitativ sehr relevant und für die Vertragspartner*innen der Kommunen von besonderem Gewicht für die Unternehmensentwicklung oder Lebensplanung.

Im ersten Teil der Untersuchung wurde sich mit der Frage befasst, was ökologische Probleme für die Vertragsgestaltung bedeuten. Aktuell erfolgt die Bearbeitung des zweiten Teils, in dem die Gestaltungsgrenzen für kommunale Grundstücksgeschäfte erörtert  werden.

AZ: 20023/041

Zeitraum

01.11.2023 - 31.07.2026

Institut

Universität Regensburg
Fakultät für Rechtswissenschaft
Honorarprofessur für Zivil- und Immobilienrecht

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Betreuer

Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz