Promotionsstipendium: Jakob Matthias Rehder

Rechtliche Steuerung nachhaltiger Moorflächennutzung – eine Untersuchung zum umweltrechtlichen Instrumentenverbund

Nur wenn Moorflächen nachhaltig genutzt werden, können sie sich von einer Treibhausgasquelle zurück zu einem natürlichen CO2-Speicher entwickeln, ohne dass die Gesellschaft auch auf ihre weiteren – ökologisch, ökonomisch und sozial wertvollen – Ökosystemleistungen verzichten muss. Da in Deutschland aber nahezu unverändert über 90 % der Flächen künstlich entwässert und damit Degradationsprozessen ausgesetzt werden, besteht struktureller Handlungsbedarf. Die Gesetzgebung hat diesen Handlungsbedarf erkannt. Neuerdings verpflichtet insbesondere Art. 11 Abs. 4 der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) die Mitgliedstaaten zu zeitlich gestuften Wiedervernässungszielen für Moorböden, die anschließend mit hohen Wasserständen als „Paludikultur“ weitergenutzt werden können. Offen bleibt, wie die konkrete Umsetzung zeitnah gelingen und damit verbundene Nutzungskonflikte am besten aufgelöst werden können. Das Forschungsvorhaben möchte einen rechtswissenschaftlichen Beitrag zur Lösung dieser Problematik leisten. Dafür verfolgt es einen steuerungstheoretischen Ansatz und knüpft an den Grundlagendiskurs zur Effektivierung des Nachhaltigkeitsprinzips an: Inwieweit können umweltrechtliche Instrumente de lege lata in ausgewählten Handlungsfeldern nachhaltig wirken? Welche Anpassungen empfehlen sich de lege ferenda, um eine nachhaltige Moorflächennutzung zu ermöglichen?

Die Arbeit ist in drei Teile gegliedert. Der Erste Teil widmet sich moorspezifischen Grundfragen (Begriffsbestimmungen, nachbarwissenschaftliche Hintergründe), um anschließend das dreidimensionale Nachhaltigkeitsprinzip als Leitkonzept einzuführen. Danach werden zentrale Nachhaltigkeitsziele (Klimaschutz, Klimaanpassung, Biodiversitätserhalt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) herausgearbeitet und eingeordnet, moorspezifische Handlungsfelder (Wiedervernässung, Umstellung auf Paludikultur) bestimmt und normative Bewertungsmaßstäbe für deren Verwirklichung entwickelt. Der Zweite Teil geht den Hauptforschungsfragen nach. Insbesondere geht es darum, rechtliche Spielräume der Verwaltung auszumachen, die im Sinne der Nachhaltigkeit genutzt werden können. Die Arbeit untersucht vier ausgewählte Instrumentenkomplexe:

  • die Zulassungsregime des Wasserrechts (insb. Gewässerausbauverfahren) und des Waldrechts (insb. Waldumwandlungen);
  • die Bewirtschaftungsregime des Wasserrechts (insb. Umweltziele der WRRL), für Direktzahlungen nach Art. 16 ff. GAP-Strategieplan-VO (insb. Förderfähigkeit und GLÖZ-Standards), zur guten fachlichen Praxis (insb. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG) sowie zur Eingriffsregelung (§§ 14 ff. BNatSchG);
  • die Vorschriften zum Biotopschutz (insb. § 30 BNatSchG), zum Habitatschutz (insb. § 34 BNatSchG) und zum Artenschutz (insb. §§ 39, 44, 45 BNatSchG) sowie
  • die Vorschriften zur nationalen Wiederherstellungsplanung (insb. Art. 14, 15 W-VO) und zur Raumordnung (insb. Vorranggebiete) im Verhältnis zur Bauleitplanung (insb. § 38 S. 1 BauGB).

Der Dritte Teil soll die Arbeit mit Reformvorschlägen abrunden.

AZ: 20023/015

Zeitraum

01.06.2023 - 30.11.2025

Institut

Universität Heidelberg
Institut für deutsches u. europäisches Verwaltungsrecht

Betreuer

Prof. Dr. Wolfgang Kahl