Umweltschutz ist insbesondere wegen des menschengemachen Klimawandels eines der drängendsten Probleme unserer Zeit. Für effektiven Umweltschutz ist auch das Strafrecht in den Blick zu nehmen. Vor diesem Hintergrund wird das Verhalten der geplanten Obsoleszenz untersucht. Diese beschreibt eine intendierte Verkürzung des Produktlebenszyklus seitens der Herstellerinnen und Hersteller, obwohl eine bessere Konzeption oder Verwendung besserer Materialien ohne Weiteres möglich gewesen wäre. Durch eine schwierige, kostspielige oder nicht mögliche Reparatur werden Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer Ersatzbeschaffung veranlasst. Diese kurzlebigen Produkte haben im Vergleich zu längerlebigen Produkten eine deutlich höhere Umweltbelastung. Die massiv negativen Umweltauswirkungen manifestieren sich in einem größeren Ressourcenbedarf, mehr Produktion, Abfall und Entsorgung etc. Es wird daher untersucht, ob ein solches Verhalten strafrechtliche Relevanz besitzt und sanktioniert werden kann bzw. sollte. Bei einer strafrechtlichen Berücksichtigung der geplanten Obsoleszenz würde ein enormer Anreiz für längere Produktlebenszyklen auf Seiten der Herstellerinnen und Hersteller geschaffen werden. Dadurch würden enorme Umweltbeeinträchtigungen beendet werden. Da bei längerlebigen Produkten kein Verzicht eintritt, könnte so ein umweltfreundlicher Wohlstand geschaffen werden.