Die Umweltmedien Wasser und Luft haben eine ähnliche Bedeutung für die Menschheit, werden aber bislang auf juristischer Ebene gegensätzlich behandelt.
Der Schutz des Grundwassers ist für eine sichere Trinkwasserversorgung unverzichtbar. Angesichts des vor allem durch CO2-Emissionen verursachten menschengemachten Klimawandels dürfte aber auch der Schutz der Luft vor übermäßiger CO2-Belastung kaum zu überschätzen sein.
Dagegen könnte die dogmatische Behandlung des Wassers auf der einen und der Luft auf der anderen Seite kaum unterschiedlicher sein. Die Gewässer unterliegen einer Bewirtschaftungsordnung: So ist etwa das Grundwasser aus der Eigentumsordnung herausgenommen, die bloße Eigentümerstellung berechtigt nicht zu seiner Nutzung. Die Erteilung einer Genehmigung steht auch bei Vorliegen aller Genehmigungsvoraussetzungen im sog. Bewirtschaftungsermessen der Wasserbehörde. Demgegenüber gewährleisten die Grundrechte nach dem derzeitigen verfassungsrechtlichen Verständnis das Recht, im Zuge einer freiheitsrechtlichen Grundrechtsausübung (z.B. dem Autofahren) die Luft mit CO2 zu belasten. Der immissionsschutzrechtliche Diskurs steht der Idee einer über das Wasser hinausgehenden Bewirtschaftung der Umweltmedien ablehnend gegenüber.
Ausgehend von diesem Befund wirft meine Arbeit die Frage auf, warum die Umweltmedien Luft und Wasser dogmatisch unterschiedlich eingeordnet werden. Die Arbeit wird sich hinsichtlich des Umweltmediums Luft auf die Belastung durch das klimaschädliche Treibhausgas CO2 fokussieren. Außerdem soll nur der Verkehrssektor beleuchtet werden. Denn während in den übrigen CO2-Sektoren die Emissionen in den letzten Jahren reduziert wurden, bleiben sie im Verkehrssektor weitgehend konstant. Der Verkehrssektor als „Achillesferse“ nationaler Klimaschutzbemühungen verfehlt regelmäßig die gesetzlich festgelegten CO2-Reduktionsziele.
Meine Arbeit wird analysieren, wie die beiden Umweltmedien in rechtlicher Hinsicht behandelt werden. Besteht ein der Wasserbewirtschaftung vergleichbares Regelungsregime auch für die Luft im Verkehrssektor? Was sind die Defizite der derzeitigen Regelungen? Das zentrale Erkenntnisinteresse der Arbeit geht aber über eine Analyse des status quo hinaus: Ausgehend von den gefundenen Ergebnissen soll die Arbeit sich der Frage widmen, wie eine Bewirtschaftung der Luft für den Verkehrssektor aussehen könnte. Der Fokus wird darauf liegen, welche verfassungsrechtlichen Leitlinien der Gesetzgeber dabei zu beachten hätte.
Die Auseinandersetzung mit dem Konzept der Luftbewirtschaftung ist von hoher praktischer Relevanz. Durch die Einführung einer Bewirtschaftungsordnung für die Luft könnte ein wirksames Instrument geschaffen werden, um die nationalen CO2-Reduktionsbemühungen voranzutreiben. Angesichts der Defizite im Klimaschutz speziell im Verkehrssektor verspricht die Ausarbeitung konkreter verfassungsrechtlicher Handlungsspielräume des Gesetzgebers gerade für diesen Emissionssektor besonderen Erkenntnisgewinn hinsichtlich der Transformation unserer Gesellschaft im Angesicht des Klimawandels.