Promotionsstipendium: Meike Krakau

Causation in National and International Climate Change Litigation (dt. Kausalität in nationalen und internationalen Rechtsstreitigkeiten zum Klimawandel)

Das Forschungsprojekt beschäftigt sich im Rahmen der Thematik der Klimaklagen mit dem speziellen Erfordernis der Kausalität. Ziel ist dabei die Erarbeitung eines Richtlinienvorschlags zur Herstellung von Kausalketten in Gerichtsverfahren zum Klimawandel.

 

Die Komplexität des Klimawandels stellt Gerichte zunehmend vor große Herausforderungen. Klagen thematisieren dabei sowohl die Anpassung emissionsrechtlicher Ziele (wie z.B. erst kürzlich durch das BVerfG in seinem Beschluss vom 24.03.2021 behandelt), als auch monetäre Ersatzforderungen für klimatisch bedingten Schaden (dieszbezüglich ist gerade ein Verfahren vor dem OLG Hamm anhängig). Ein Schwerpunkt in klimaspezifischen Gerichtsprozessen stellt indes die Herstellung eines Kausalzusammenhangs zwischen spezifischen Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) und einem konkreten, daraus resultierenden Effekt dar. Das Forschungsprojekt widmet sich dieser Problematik und analysiert dabei zunächst potentielle Lösungswege auf Basis aktueller und bereits entschiedener Gerichtsentscheidungen. Neben dem Einbezug bereits erfolgter Entscheidungen werden auch traditionelle und normative Ansätze, sowie Herangehensweisen basierend auf internationalem Recht betrachtet. Einer der Schwerpunkte der Arbeit bildet die Frage in wie weit durch den Einbezug naturwissenschaftlicher Erkenntnisse in Gerichtsprozesse Abhilfe bei Fragen der Kausalität geschaffen werden kann. Grundlegend ist dabei die Frage nach der Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Ergebnisfindung mit den Anforderungen innerhalb eines Gerichtsverfahrens zum Klimawandel, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Thematik der Wahrscheinlichkeits- und Fehlerprognosen gelegt wird. Zudem gilt es klimaspezifische Kausalitätsprobleme, wie z.B. die Thematik des verspätet eintretenden Schadens („delayed harm“), der kumulativen, sowie der alternativen Kausalität und die Problematik der Wirkung externer Faktoren zu thematisieren. Vertieft wird innerhalb des Vorhabens insbesondere auf sog. „impact attribution“-Fälle eingegangen, welche aufgrund ihrer Komplexität Gerichte vor große Herausforderung stellen. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Frage nach einer normativen Herangehensweise an die Kausalität.. Dabei wird unter Heranziehung von Ansätzen aus der Rechtsphilosophie die Frage aufgeworfen in wie weit das Element der (historischen) Verantwortung im Rahmen der Kausalität unter dem Stichwort der „Klimagerechtigkeit“ einbezogen werden kann und soll. Zuletzt wird auf normativer Ebene erörtert in wie weit eine Beweislastumkehr oder eine Absenkung des Beweimaßes in Kausalitätsfragen Abhilfe verschaffen könnte.

AZ: 20021/738

Zeitraum

01.12.2021 - 30.09.2023

Institut

Technische Universität München (TUM) Lehrstuhl für Völkerrecht und Öffentliches Recht

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Betreuer

Prof. Dr. Christian Walter