Promotionsstipendium: Christine Toman

Klimahaftung im internationalen Privatrecht – Eine Untersuchung zum anwendbaren Recht der grenzüberschreitenden zivilrechtlichen Haftung für den globalen Klimawandel und ihrem Zusammenspiel mit der Regulierung von Treibhausgasemissionen

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Die Klimakrise ist die größte Herausforderung unserer Zeit. Die Auswirkungen der globalen Erwärmung sind bereits jetzt weltweit zu spüren. Besonders betroffen sind die ärmsten Regionen der Welt, während die Industriestaaten für einen Großteil der Treibhausgasemissionen seit Beginn der Industrialisierung verantwortlich sind. In den internationalen Verhandlungen sind aber noch viele Fragen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung offen.

Ein Instrument des Klimaschutzes, das in letzter Zeit in den Fokus gerückt ist, sind grenzüberschreitende privatrechtliche Haftungsklagen von Betroffen gegen Unternehmen, die Treibhausgase emittieren. Die Betroffenen wollen damit einerseits geltendes Recht durchsetzen, aber anderseits auch Veränderungen herbeiführen und neue Regulierungs- und Gesetzgebungsverfahren anstoßen. Bisher wurden diese Klagen gegen Unternehmen abgewiesen; die aktuellen Entwicklungen deuten jedoch darauf hin, dass sich dies in Zukunft ändern könnte.

Wenn einem Gericht eine solche grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeit vorliegt, muss es zunächst das anwendbare Recht bestimmt. Die Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen für Folgen des Klimawandels haftet, wird von den verschiedenen Rechtsordnungen sehr unterschiedlich beantwortet. Je nach Ergebnis könnte ein Gericht daher ausländisches Recht anwenden mit der Folge, dass eine Klage Erfolg hat, die nach dem Recht des Forumstaates aussichtslos wäre. Deshalb spielt das internationale Privatrecht für den Ausgang der Verfahren eine entscheidende Rolle.

Welches Recht ist somit auf die grenzüberschreitende privatrechtliche Haftung für Folgen des Klimawandels anwendbar? Schließt eine ausländische Emissionsgenehmigung diese Haftung aus? Und sind diese Lösungen befriedigend oder sollte das geltende Recht verändert werden? Diese Fragen möchte ich mit meinem Promotionsvorhaben beantworten.

AZ: 20019/620

Zeitraum

01.01.2020 - 31.12.2022

Institut

Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

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Betreuer

Prof. Dr. Ralf Michaels