Das Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC)
Ziel des Promotionsprojekts war es erstmals umfassend die Hintergründe zu einem Gremium zu untersuchen, das aufgrund seiner innovativen Rechtsgrundlagen und Verfahrensordnung im (Umwelt-)Völkerrecht einzigartig ist.
Das Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC), das die Einhaltung der umweltvölkerrechtlichen Aarhus-Konvention überprüft, ist über den europäischen Raum hinaus in vielen Fällen die letzte Hoffnung von Umweltverbänden und engagierten Einzelnen. Sie können sich durch eine Individualbeschwerde, die in Anlehnung an verschiedene menschenrechtliche Individualbeschwerden konzipiert ist, an das ACCC wenden. Dieses überwacht die für Umweltverbände und engagierte Einzelne so wichtige Umsetzung der Rechtsgarantien aus den Bereichen Informationsrechte, Öffentlichkeitsbeteiligungsrechte und Rechtsschutz in Umweltsachen.
Welche Bilanz ist nach bald zwanzig Jahren Tätigkeit des ACCC zu ziehen?
Das Forschungsprojekt zielte darauf ab ein umfassendes Bild des ACCC zu zeichnen. Der Untersuchungsgegenstand reicht dabei von Herkunft, Funktionsweise und Besonderheiten des Gremiums, über die inhaltliche Umsetzung der Aarhus-Konvention bis hin zu ausgewählten Streitfragen.
Bezüglich der Frage der Umsetzung der Aarhus-Konvention wurde vor allem der umstrittene Fall ACCC/C/2008/32 (Part II) und seine aktuellen Auswirkungen auf die Gesetzgebung der Europäischen Union im Rahmen der Änderung der Aarhus-VO analysiert.
Unter den genannten Streitfragen befinden sich Themen, wie der immer wieder strittige Rechtscharakter der Empfehlungen des ACCC, genauso, wie Fragen nach Synergien mit dem Verfahren der Espoo-Konvention und nach einer auf Dauer gesicherten Finanzierungsgrundlage der Arbeit unter der Aarhus-Konvention.
Die Dissertation wurde im Februar 2022 verteidigt und ist im September 2022 bei Duncker & Humblot, Berlin, erschienen.