Promotionsstipendium: Dr. jur. Kathleen Pauleweit

Die Rolle von Umwelt-NGOs bei der Umsetzung und Durchsetzung des Pariser Übereinkommens zum globalen Klimaschutz

Umwelt-NGOs und das Pariser Klimaschutzübereinkommen

Das Pariser Übereinkommen zum globalen Klimaschutz bildet den jüngsten Versuch unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaveränderungen (UNFCCC), den weltweiten Temperaturanstieg zu begrenzen und international eine Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts zu erreichen. Das Inkrafttreten des Pariser Übereinkommens im Jahr 2016 erweckt die Erwartung, dass die Staaten für ihre vertraglichen Pflichten zur Rechenschaft gezogen werden. Die formellen Mechanismen der Rechenschaftspflicht des Übereinkommens sind jedoch schwach ausgebaut, um allein die internationalen Klimaziele zu erreichen. Über den reinen Peer-Review zwischen den Staaten hinaus, ergeben sich zusätzliche Wege der Rechenschaftslegung gegenüber nichtstaatlichen Akteuren. Im Besonderen steigt die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Akteure in der transnationalen Klimapolitik.

Nichtregierungsorganisationen, die den Schutz der Umwelt befördern (Umwelt-NGOs), stellen nicht nur akkreditierte Beobachterorganisationen im intergouvernementalen UNFCCC-Prozess dar, sondern nehmen als transnational vernetzter Akteur zahlreiche Funktionen und Aufgaben wahr. Als organisierter Teil der Zivilgesellschaft sind sie zunehmend in die Umsetzungs- und Vollzugskontrolle des internationalen Klimaschutzrechts in supranationales und innerstaatliches Recht einbezogen:

 

Rolle und Funktionen von Umwelt-NGOs

Illustrative Liste an rechtlichen und nicht-rechtlichen Aktivitäten und alternativer Rechenschaftskanälen

Mitglieder von Staatendelegationen

– Verhandlungsführung für Vertragsparteien

– Beratung der jeweiligen Staatendelegation bei Klimaverhandlungen

– Zugang zu Insider-Informationen der Staatenverhandlungen

Stakeholder als zivilgesellschaftlicher Akteur

– Diskutanten durch formelle Abgabe von mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen während UNFCCC-Verhandlungen und Sitzungen

– Lobbyisten für effektive Klimaschutzpolitik und Beraterfunktion zugewandter Staatendelegationen

– Moderation, Vermittlung und Kompromisserwirkung zwischen vielfältigen Gruppen und Netzwerken

– Organisation von Nebenveranstaltungen während der Klimaverhandlungen

– stiller Sitzungsbeobachter bei Klimaverhandlungen und UNFCCC-Gremiensitzungen

Unterstützer und

Implementierungspartner

– Beratung bei der Planung und Umsetzung von Klimaschutz fördernder nationaler Rechtsakte

– Unterstützung von Kapazitätsaufbau in Nationalstaaten

– Vernetzung unterschiedlicher Akteure

Unterstützer der internationalen Klimabürokratie

– Informierung und Beratung des UN-Klimasekretariats und weiterer UN-(Umwelt-)Organisationen

Informationsaufbereiter und Wissensstrategen

– Grundlagenforschung und unabhängige Berichterstattung, beispielsweise durch eigene Newsletter, Studien und Berichte

– Anwesenheit beim UNFCCC-Prozess sowie Informationssammlung und -aufbereitung für die Öffentlichkeit und Medien

– Informierung der Öffentlichkeit über die Klimaverhandlungen und die Einhaltung der internationalen Klimaschutzverträge durch die Vertragsparteien

– Zurschaustellen von Vorreiterstaaten und -allianzen sowie Best-Practices

Zivilgesellschaftlicher Kontrolleur

– unabhängige Wissens- und Informationslieferanten bei vertrauensstiftenden UNFCCC-internen Überprüfungsverfahren

– öffentliche Wachhunde verfehlter nationaler Klimaschutzpolitik, u. a. von öffentlichen und privaten Finanzströmen, durch Bloßstellen von Klimaschutznachzüglern durch nicht-rechtliche naming-and-shaming-Kampagnen

– Whistleblower gegenüber dem Klimasekretariat und den Vertragsparteien

– Klimakläger vor internationalen und nationalen Gerichten und Tribunalen

– Beteiligter an klimarelevanten Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

– Initiator weiterer dezentraler direktdemokratischer (Nach-)Steuerungsinstrumente, wie verbindliche Petitionsverfahren, Initiativverfahren oder Volksabstimmungsverfahren

Demonstranten und Durchführer von Aktionen des zivilen Ungehorsams

– Organisation von Demonstrationen inner- und außerhalb des Konferenzgeländes der internationalen Klimaverhandlungen und sonstiger (transnationaler) Klimademonstrationen

– Koordination von Aktionen des zivilen Ungehorsams

 

Die entscheidende Forschungsfrage lautet, inwiefern das transnationale Umweltschutzrecht fortentwickelt werden kann, um die zivilgesellschaftliche Unterstützung und Kontrolle zu befördern, die auf eine schnellstmögliche und klimagerechte Transformation hin zu einer Nullemissionswirtschaft abzielt. Vordergründig werden Ansätze aufgezeigt, die zu einer verbesserten verfahrensrechtlichen Stellung von Umwelt-NGOs in der internationalen Klimagovernance führen können. Gleichzeitig tragen die Ansätze zur Transparenzsteigerung und Demokratisierung der internationalen Klimabürokratie bei.

Schlüsselwörter:

Pariser Klimaschutzübereinkommen ○ Umwelt-NGOs ○ Umweltverfahrensrechte ○ zivilgesellschaftliche Kontrolle

AZ: 20017/479

Zeitraum

01.08.2017 - 31.01.2020

Institut

Universität Kassel Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Institut für Wirtschaftsrecht

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Betreuer

Prof. Dr. Alexander Roßnagel