StSP Chemikalienbewertung: Die Wechselwirkung zwischen der REACH-Verordnung und dem sektoralen Umwel
Die am 01. Juni 2007 in Kraft getretene REACH-Verordnung (Registraion, Evaluation, Authorisation, and Restriction of Chemicals) ist das zentrale Instrument der europaweiten Chemikalienbewertung und Regulierung gefährlicher Stoffe. Einer ihrer Hauptregelungsinhalte ist die Generierung von lebenswegübergreifenden Risikoinformationen von Industriechemikalien im Registrierungsverfahren . Die durch das Registrierungsverfahren verpflichteten Unternehmen produzieren in großem Umfang Stoff- und Risikoinformationen. Fraglich ist, wie diese Informationen im Rahmen des sektoralen Umweltrechts nutzbar gemacht werden könnten und so Eingang in die Mechanismen des Umweltschutzes finden könnten. Darüber hinaus stellt sich die Frage wie sich die Anforderungen des Umweltfachrechts auf den Vollzug der REACH-Verordnung (VO) auswirken. Ihr Ziel „ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt“ sicherzustellen, könnte durch die Rezeption der generierten Stoff- und Risikobewertungen im sektoralen Umweltrecht gefördert werden. Die weitere Verwendung der Daten über gefährliche Stoffe in Form von umweltschützenden Maßnahmen, könnte ihre sichere Handhabung gewährleisten.
Die Leitfragen dieser Arbeit sind insoweit, welche Wechselwirkung zwischen der REACH-VO und dem sektoralen Umweltrecht besteht, ob das geltende Recht einen ausreichenden Rahmen zur wechselseitige Berücksichtigung gibt oder ob eine weitere normative Verzahnung der Regelungsbereiche notwendig ist, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu fördern.