Biologische Definition des Begriffs lokale Population
Streng geschützte Tierarten unterliegen in der Planungspraxis (z.B. im Rahmen von baulichen Maßnahmen) sowie bei der Bewirtschaftung von Flächen dem Bundesnaturschutzgesetz und müssen artenschutzrechtlich geprüft werden. Eine erhebliche Störung streng geschützter Arten ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Diese liegt vor, wenn sich der Erhaltungszustand der „lokalen Population“ einer Art verschlechtert. Eine lokale Population ist als eine Gruppe von Individuen einer Art definiert, die eine Fortpflanzungs- oder Überdauerungsgemeinschaft bilden und einen zusammenhängenden Lebensraum gemeinsam be-wohnen (Kiel 2007). Dieser im Naturschutz sehr zentrale Begriff lässt sich in der Praxis allerdings kaum näher anwenden. Bisher teilt man die Arten daher je nach der Populationsstruktur bzw. dem individuellem Raumanspruch in zwei Ebenen ein. Die Ebene I umfasst kleinräumige Landschaftseinheiten wie Naturschutz- oder NATURA-2000-Gebiete. Die Ebene II umfasst flächenmäßig größere Bereiche, dabei wird je nach Aktionsraum der jeweiligen Art zwischen Gemeinde- oder Kreisgebiet unterschieden. Diese Einteilung ist aus biologischer Sicht nicht nur wenig sinnvoll, sondern führt zudem häufig zu einer Diskrepanz zwischen der Auslegung des Gesetzes und dem Erhaltungszustand der Arten im betrachteten Bereich. Diese Divergenz entsteht in diesem Zusammenhang daraus, dass methodische Ansätze zur routinemäßigen Eingrenzung lokaler Populationen bisher fehlen.
In diesem Promotionsprojekt soll erstmalig eine Abgrenzung lokaler Populationen beim Steinkauz, Mäusebussard und Habicht vorgenommen werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Nachvoll-ziehbarkeit und der praktischen Anwendung der Methoden im Natur- und Artenschutz. Dazu werden neben der genetischen Zusammensetzung der Populationen auch die Revierstandorte und die brut-biologischen Parameter (z.B. der Bruterfolg) der drei Modellarten analysiert. Zudem ist eine Bewertung der Auswirkungen der Landnutzungs- und Standortveränderungen möglich, wobei insbesondere anthropogene Einflüsse einbezogen werden. Unter Anwendung der zuvor gewonnenen Daten lassen sich dann Modelle entwickeln, die Aussagen über Bestandstrends der Populationen erlauben. Auf Basis der Korrelation der Daten ist es schließlich möglich adäquate und modellhafte Schutzkonzepte zu entwickeln und diese in Zusammenarbeit mit den örtlichen Naturschutzbehörden anzuwenden und zu testen.