Hochwasserschutzrecht vor den Herausforderungen der Integration in die Flussgebietsbewirtschaftung
Das Promotionsvorhaben beschäftigt sich im Wesentlichen mit zwei Aspekten, dem Hochwasserschutz sowie dessen Integration in den Gewässerschutz mit den jeweiligen Anforderungen an das Recht.Der Rechtsrahmen für den Hochwasserschutz unterlag in jüngerer Zeit mehreren bedeutenden Änderungen sowohl auf Ebene des nationalen als auch des europäischen Rechts. Angesprochen sind beispielsweise das Hochwasserschutzgesetz des Bundes von 2005, die Hochwasserrichtlinie 2007/60/EG oder auch das – u.a. zur Umsetzung dieser Richtlinie – umfassend novellierte Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009. Zunächst wird untersucht, ob und inwieweit der jetzige (europäische und nationale) Rechtsrahmen einen bestmöglichen Hochwasserschutz gewährleisten kann.Darauf aufbauend wird sich mit der Frage nach der Koordination bzw. Integration von Hochwasserschutz und Gewässerschutz beschäftigt. Hochwasserschutz und Gewässerschutz sind bereits naturgemäß eng miteinander verbunden und unterliegen einem besonderen Spannungsverhältnis. Der heutige Gewässerschutz begründet sich nach Maßgabe der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2000/60/EG auf einem ganzheitlichen, flussgebietsbezogenen Bewirtschaftungsansatz (Flussgebietsbewirtschaftung). Ein ganzheitlicher (integrierter) Gewässerschutz hat zwingend auch die Belange des Hochwasserschutzes mit zu berücksichtigen. So kann Hochwasserschutz gleichzeitig den ökologischen Zielen des Gewässerschutzes dienen, indem beispielsweise durch Anforderungen an bauliche Anlagen oder an die Landwirtschaft sichergestellt wird, dass wassergefährdende Stoffe nicht in die Gewässer eingetragen werden. Ebenso treten zwischen Hochwasserschutz und Gewässerschutz Zielkonflikte auf, sodass sich deren Maßnahmen gegenläufig beeinflussen können. Betroffen sind vor allem Maßnahmen des Technischen Hochwasserschutzes mit ihren teils beeinträchtigenden Wirkungen auf die Gewässerbeschaffenheit und deren Qualität. Die Herausforderung besteht nunmehr darin, diejenigen Hochwasserschutzkonzepte zu verfolgen, die optimal mit dem Gewässerschutzkonzept harmonisieren. Hochwasserschutz und Gewässerschutz sind dabei als Ganzes bestmöglich zu verwirklichen. Den nun mit der Hochwasserrichtlinie 2007/60/EG und ihrer Umsetzung angestoßenen Koordinations- und Integrationsprozess in diesen Bereichen gilt es zu analysieren und zu bewerten, (rechtliche) Handlungsoptionen sollen aufgezeigt werden.