Promotionsstipendium: Hagen Rudolf Johannes Krüger

Geoengineering als Rechtsproblem – Eine Untersuchung des Geoengineerings sowohl am Maßstab des geltenden Rechts als auch im Hinblick auf die Schaffung eines künftigen Rechtsrahmens

Geoengineering als RechtsproblemGegenstand des Vorhabens ist eine juristische Analyse der verschiedenen Techniken des Geoengineerings sowohl am Maßstab des geltenden Rechts als auch im Hinblick auf die Schaffung eines künftigen Rechtsrahmens. Unter dem Begriff des „Geoengineerings“ werden verschiedene Techniken zusammengefasst, die durch gezielte Eingriffe in das Klimasystem eine Abkühlung der Erde bewirken sollen. Solche Techniken sind z.B. die künstliche Steigerung der Population von Phytoplankton durch „Düngung“ des Meeres mit Eisen, wodurch größere Mengen des Treibhausgases CO2 mittelfristig gebunden werden sollen, oder auch die künstliche Schaffung eines Schutzschildes aus Schwefelpartikeln in der Stratosphäre zum Schutz vor einfallender Sonneneinstrahlung.Die durch das Geoengineering bewirkten gezielten Eingriffe in das Erdsystem begegnen zahlreichen ethischen, politischen, sozialen und nicht zuletzt juristischen Bedenken.Trotz oder gerade wegen dieser Bedenken ist eine umfassende Beschäftigung mit dem Phänomen Geoengineering dringend angezeigt. Schließlich kann noch nicht abgesehen werden, ob den traditionellen Ansätzen zur Bekämpfung der Erderwärmung und zur Anpassung an den Klimawandel Erfolg beschieden sein wird. Die schon heute erfolgende aktive Erforschung und Erprobung von Geoengineeringtechniken macht aus dem Gedankenexperiment „Geoengineering“ darüber hinaus ein akutes Problem. Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob und inwieweit die Erprobung des Geoengineerings und sein tatsächlicher Einsatz mit dem geltenden Recht zu vereinbaren sind. Außerdem wird die Frage aufgeworfen, wie ein künftiger Ordnungsrahmen für das Geoengineering angemessen auszugestalten wäre.Was die Frage nach dem Status des Geoengineering unter schon heute geltendem Recht anbelangt, ist festzuhalten, dass bisher keine Rechtsvorschriften existieren, die sich ausdrücklich mit dem Geoengineering als solchem oder seinen einzelnen Erscheinungsformen befassen. Die maßgeblichen Vorschriften sind daher in den allgemeinen, insbesondere völkerrechtlichen Regelwerken zu suchen, die bestimmte Umweltauswirkungen in den Blick nehmen. Maßstäbe für die angesprochene Erhöhung der Population des Phytoplanktons durch „Eisendüngung“ werden sich beispielsweise unter anderem aus dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und der London Dumping Convention ergeben. Der Bildung eines Sonnenschildes aus Schwefelpartikeln in der Stratosphäre werden möglicherweise durch die Long-Range Transboundary Air Pollution Convention rechtliche Grenzen gesetzt. Darüber hinaus ist zu untersuchen, welche Erkenntnisse sich für das Geoengineering aus den allgemeinen umweltrechtlichen Prinzipien wie dem Rücksichtnahmegebot oder dem Vorsorgeprinzip gewinnen lassen. Bei der sich anschließenden Untersuchung der Schaffung eines künftigen Rechtsrahmens kommt es darauf an, den bestehenden Regelungsbedarf aufzuzeigen und zu prüfen, inwieweit das Recht geeignete Instrumente zur sachgerechten Erfassung der Problematik bereitstellt. Die sich hier stellenden Fragen reichen von der Ausgestaltung eines angemessenen Verfahrens zur Erforschung und Erprobung des Geoengineerings bis hin zur Aufstellung von Zulässigkeitsvoraussetzungen und Entscheidungsmechanismen für den tatsächlichen Einsatz.Dabei gilt es insbesondere, dem Problem der uneinheitlichen politischen Interessenlage innerhalb der Staatengemeinschaft und den vielen mit dem Geoengineering verbundenen Unsicherheiten und Risiken Herr zu werden.Soweit erforderlich, wird sich die Untersuchung auch der Erkenntnisse anderer Wissenschaften bedienen. Angesprochen ist damit insbesondere die technisch- naturwissenschaftliche Seite des Geoengineerings. Aber auch politische, ökonomische und soziale Faktoren werden insbesondere beim Entwurf eines künftigen Ordnungsrahmens eine bedeutende Rolle spielen.

AZ: 20009/049

Zeitraum

01.11.2009 - 31.03.2012

Institut

Georg-August-Universität Göttingen
Institut für Völkerrecht und Europarecht
Abteilung Internationales Wirtschafts- und Umweltrecht

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Betreuer

Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll