KlimakonflikteDas Problemfeld des Klimawandels umfasst nicht ausschließlich umweltrelevante Fragen. Der Klimawandel ist daru?ber hinaus zu einem politischen und insbesondere sicherheitspolitischen Thema geworden. Es wird befu?rchtet, dass der Klimawandel zahlreiche Konflikte zwischen und innerhalb von Staaten verstärken oder hervorrufen kann. Dazu gehören beispielsweise die Verteilung von Ressourcen, insbesondere von Wasser und Boden oder die Behandlung von Umweltflu?chtlingen und IDPs (Internally Displaced Persons). Aus juristischer Sicht könnten aus dem Klimawandel Schadensersatzforderungen von Betroffenen gegenu?ber sogenannten Verursachern des Klimawandels resultieren. Diese Forderungen bergen ebenfalls Konfliktpotenzial. In diesem Zusammenhang hat der Begriff „Klimakonflikt“ Einzug in die akademische, politische und öffentliche Debatte erhalten. Es wird diskutiert, ob Klimakonflikte bereits existieren, ob sie in naher Zukunft auszubrechen drohen und an welchen Kriterien sich die Terminologie orientiert. Mittlerweile ist es wissenschaftlicher Konsens, dass die globale Erwärmung ein reales Phänomen ist, das durch den Menschen hervorgerufen wurde, und dass der Klimawandel zu einem bestimmten Maß unvermeidbar ist. Dennoch gehen die Meinungen u?ber die Auswirkungen des Klimawandels bezu?glich seiner sicherheitspolitischen Relevanz weit auseinander.In meiner Arbeit definiere ich zunächst den Begriff Klimakonflikt. Hierbei geht es um den Zusammenhang von klimabedingter Umweltzerstörung und dem Ausbruch beziehungsweise der Eskalation von Konflikten. Außerdem wird der Frage nach der juristischen Zurechenbarkeit nachgegangen. Ich diskutiere, ob Klimakonflikte als „Klimawandelfolgeschäden“ kategorisiert werden können. Anschließend untersuche ich die vorhandenen umweltvölkerrechtlichen Instrumente im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit auf Klimakonflikte. Die möglichen Rechte und Ansprüche, die das Umweltvölkerrecht momentan anbietet, prüfe ich hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit. Zudem diskutiere ich neue, von der UN angestrebte völkerrechtliche Abkommen wie die Einrichtung eines Klimaschutzregimes. Im letzten Teil meiner Arbeit integriere ich eine philosophische Perspektive. Ich gehe von einem eher negativen Ergebnis der juristischen Analyse des vorhandenen Umweltvölkerrechts aus. Gerade die Umsetzung von internationalem Recht ist eine große Hürde für das Völkerrecht. Ich kläre deshalb unter rechtsphilosophischen Gesichtspunkten, ob Völkerrecht in Fällen, in denen es nur materiell Rechte verleiht, überhaupt als Recht zu bezeichnen ist. Dieser Analyse folgend stelle ich Kriterien auf, an denen gemessen werden kann, ob aus materiellen Rechten tatsächliches, das heißt formell wirksames Recht wird.