Promotionsstipendium: Dr. Kathrin Grams

Kohärenz zwischen Biodiversitätskonvention und Welthandelsrecht durch Umgestaltung von unionalen Agrarsubventionen – Ein Beitrag zur Etablierung einer starken Nachhaltigkeit

Biodiversität und ’schädliche‘ Agrarsubventionen – Gemeinsame Agrarpolitik zwischen CBD und WTODer umwelt- und naturschädliche Effekt von Subventionen als Ursache des weltweiten Biodiversitätsverlusts ist lange unterschätzt worden und wird am Beispiel der Landwirtschaft besonders deutlich. In der englischen und spanischen Sprache hat sich aus der Debatte um umweltschädliche Subventionen der Begriff ?Perverse subsidies?/ ?Subsidios perversos? herausgebildet. Nach der Definition der UN sind perverse Subventionen ?spezifische Formen ökonomischer Anreize, die nicht-nachhaltiges Verhalten und eine Reduzierung der Biodiversität direkt oder indirekt fördern?.Bei den Landwirtschaftssubventionen sind es vor allem die EU und die USA, die mit enormen Finanzbeihilfen den internationalen Wettbewerb verzerren und die umweltschädliche Agrargroßindustrie fördern. Nach Angaben der OECD sind nur knapp 4 % der Agrarsubventionen als umweltpolitisch positiv anzusehen und mehr als zwei Drittel werden als schädlich für die Biodiversität eingestuft. Die EG als Vertragspartei der universal geltenden Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) ist zu deren Umsetzung verpflichtet und unterliegt als Mitglied der Welthandelsorganisation zugleich den welthandelsrechtlichen Bestimmungen. Die sich ergebenden rechtlichen Vorgaben müssen in ihre Politiken integriert werden. Eine der wichtigsten ist die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).Zielsetzung der Arbeit ist es, folgenden grundlegenden Fragen nachzugehen: Wie lassen sich die in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgesehenen Agrarsubventionen mit den Vorgaben der Biodiversitätskonvention und deren Umsetzung im Europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbaren? Welche grundlegenden Handlungskonzepte sind tauglich, um im Bereich der Agrarsubventionen Kohärenz zwischen völkerrechtlich determinierter Naturschutz- und Handelspolitik und europäischer Agrarpolitik herzustellen? Ist ein grundsätzlicher Abbau aller Subventionen erforderlich oder sind die Erhaltung und der Ausbau von Subventionen, die biodiversitätserhaltende und naturschutzfachliche Aspekte beinhalten und fördern, nach den völkerrechtlichen Vorgaben möglich? Sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der GAP ausreichend bzw. geeignet, um den völkerrechtlichen Anforderungen in dieser Hinsicht zu genügen?

AZ: 20008/974

Zeitraum

01.02.2009 - 31.05.2012

Institut

Universität Rostock
Juristische Fakultät
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht,

Betreuer

Prof. Dr. Detlef Czybulka