Promotionsstipendium: Dr. Claudia Fischer

Naturschutz- und Landschaftsrecht in Rumänien – Stand und Entwicklung im Hinblick auf den Beitritt Rumäniens zum Mitgliedstaat der Europäischen Union unter besonderer Berücksichtigung des Europäischen Gemeinschaftsrechts

Naturschutzrecht in RumänienDie Erweiterung der EU ist noch nicht abgeschlossen. Mit dem Beitritt Rumäniens zum 01.01.2007 gilt nunmehr auch für dieses Land die aus dem EG-Vertrag abgeleitete Umwelt- und Naturschutzpolitik, deren wichtigstes Ziel eine nachhaltige Entwicklung mit dem Schwerpunkt der Erhaltung der Biodiversität ist. Im Europäischen Naturschutzrecht bezwecken vorrangig die Fauna-Flora-Habitat- aber auch die Vogelschutzrichtlinie diesen Schutz; aus diesen ergibt sich zugleich die Einrichtung eines Biotopverbundsystems (Natura 2000), das durch die Ausweisung von Schutzgebieten einen Mindeststandardschutz erreichen und damit der biologischen Vielfalt dienen will. Dieses Ziel muss daher ebenso von Rumänien verfolgt werden, was nicht ganz unwesentliche Probleme – gerade auch in der Rechtswirklichkeit – mit sich bringt. Diese Arbeit will diesen Prozess sowie die rechtlichen Mittel und Wege Rumäniens aufzeigen, aber auch welchen Stand die Ausweisung von Schutzgebieten erreicht hat, inwiefern weitere Schritte erforderlich sind und die rechtliche Umsetzungskapazität Rumäniens (hier vor allem: besonderes Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation) beleuchten.Als Eckpfeiler des Beitrittsprozesses gelten vor allem die im Jahre 2003 vorgenommene Ergänzung sowie Neufassung der Verfassung, in der erstmals eine staatliche Verpflichtung zum Umweltschutz konstitutionell verankert wurde (Art. 35) sowie das erste Naturschutzgesetz von 2001 (L 462/2001), das allerdings im Laufe der Jahre ständigen Änderungen unterlag und nunmehr erneut einer Neufassung unterliegt, um den Europäischen Anforderungen gerecht zu werden.Mit der Errichtung einer Nationalen Umweltagentur sowie acht regionalen Umweltagenturen war Rumänien bestrebt, auch in der Verwaltungspraxis die Anforderungen der EU-Umweltpolitik zu erfüllen. Dennoch ist festzustellen, dass sich die Verwaltung insgesamt noch im Aufbau befindet; noch in diesem Jahr soll eine weitere Behörde errichtet werden, die ausschließlich für die Verwaltung der Schutzgebiete verantwortlich sein soll.

AZ: 20006/829

Zeitraum

01.07.2006 - 30.06.2008

Institut

Universität Rostock
Juristische Fakultät
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht,

Betreuer

Prof. Dr. Detlef Czybulka