Promotionsstipendium: Dr. Katharina Castringius

Meeresschutzgebiete – Die völkerrechtliche Zulässigkeit mariner Natura 2000-Gebiete

Rechtliche Zulässigkeit von MeeresschutzgebietenDie Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EG sieht die Schaffung eines Schutzgebietssystems mit dem Namen Natura 2000 vor. Welche Gebiete im Einzelnen geschützt werden sollen, ergibt sich aus den Anhängen der Richtlinie, in denen bestimmte Lebensraumtypen sowie zu schützende Arten aufgeführt werden. Darin finden sich auch marine Lebensraumtypen sowie marine Arten – ein Umstand, der lange kaum Beachtung gefunden hat.Im Rahmen meiner Promotion möchte ich klären, wie die Anwendbarkeit der FFH-Richtlinie im Meer aussehen kann. Im Internationalen Seerecht sind die Rechtsverhältnisse und Befugnisse der Staaten festgelegt. Die Küstenstaaten müssen sich bei Maßnahmen zum Natur- und Umweltschutz an die ihnen durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vermittelten Rechte und Hoheitsbefugnisse halten. Neben der Herausarbeitung des völkerrechtlichen Rahmens wird die Umsetzung der gemeinschafts- und völkerrechtlichen Vorgaben in das deutsche Naturschutzrecht ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Arbeit sein. Deutschland ist zur Umsetzung der FFH-Richtlinie verpflichtet und hat mittlerweile einen eigenen Paragraphen über Meeresschutzgebiete in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen.

AZ: 20002/297

Zeitraum

01.08.2002 - 31.07.2004

Institut

Bucerius Law School Lehrstuhl für Öffentliches Recht II

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Betreuer

Prof. Dr. Doris König