Versicherungsfragen im Umwelthaftungsrecht
Heute, rund zwölf Jahre nach Inkrafttreten des deutschen Umwelthaftungsgesetzes, hat die EU-Kommission nach umfangreichen Vorarbeiten im Januar 2002 einen ersten Entwurf für eine Gemeinschaftsrichtlinie über die Umwelthaftung zur Vermeidung von Umweltschäden und zur Sanierung der Umwelt vorgelegt. Im Gegensatz zum nationalen Umwelthaftungsgesetz ist im Richtlinienentwurf der EU-Kommission erstmals auch ein Ersatz für Schäden an der biologischen Vielfalt, also echte Ökoschäden, vorgesehen. Dies wirft aber eine Reihe von Fragen auf: Wie sind die Ökoschäden zu bewerten? Was kostet die Wiederherstellung eines zerstörten Biotops? Ist die Haftung für Ökoschäden wirtschaftlich vertretbar? Wie lässt sich eine solche Haftung versichern?Die vorliegende Arbeit stellt in diesem Zusammenhang zunächst die Grundlagen und aktuellen Probleme der nationalen und europäischen Umwelthaftung dar, um dann schwerpunktmäßig die möglichen Auswirkungen der europäischen Rechtsentwicklungen im Bereich des Umwelthaftungsrechts auf nationale Gesetze zu hinterfragen. Dies betrifft vor allem die Frage der Haftung für ökologische Schäden, ihr Umfang und ihre Berechnung. Das Problem der Ersatzfähigkeit ökologischer Schäden spiegelt sich auch in der Versicherungswirtschaft wider. Hier steht weniger die rechtliche Einordnung im Vordergrund als vielmehr die exakte Monetarisierung solcher Schäden. An dieser Stelle werden die Grundlagen der Versicherung von Umwelthaftungsrisiken dargestellt und auch hier die möglichen Auswirkungen eines europäischen Umwelthaftungssystems auf die nationale Umwelthaftpflichtversicherung aufgezeigt. Die vorliegende Arbeit versucht darauf aufbauend Merkmale eines Versicherungsmodells für ein europäisches Umwelthaftungssystem zu erarbeiten.