Integration der Plan-UVP ins BauplanungsrechtAm 27. Juni 2001 ist die europäische Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung (auch SUP- oder Plan-UVP-Richtlinie genannt), verabschiedet worden. Diese Richtlinie muss binnen 3 Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden, wofür die Untersuchung Vorschläge unterbreitet.Zentraler Untersuchungsgegenstand ist das Recht der Bauleitplanung, welches bereits stark durch europäische Vorgaben, insbesondere die UVP-Richtlinie, vorgeprägt ist. Die diesbezügliche Entwicklung wird nachgezeichnet und ausführlich auf die aktuelle Rechtslage eingegangen, welche viele Probleme in sich birgt. Es wird herausgearbeitet, wie diese Probleme durch eine Neuformulierung der relevanten Gesetze (BauGB und UVPG), die ohnehin zur Umsetzung der SUP-Richtlinie erfolgen muss, gelöst werden können.Mehr Informationen unter: www.verlagdrkovac.de/3-8300-0948-8.htm