Promotionsstipendium: Dr. Holger Rößling

Die Wirksamkeit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (õ 8 BNatSchG) als Instrument der Raum- und Umweltplanung

Die Wirksamkeit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (õ 8 BNatSchG) als Instrument der Raum-

Vollzugsprobleme bestimmen die Praxis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§ 8 BNatSchG). Neben rechtlichen Defiziten und methodischen Schwierigkeiten wird eine wesentliche Ursache der Vollzugsprobleme in der unzureichenden Verknüpfung der Eingriffsregelung mit räumlichen und umweltbezogenen Planungen gesehen. Durch die Anwendung der Eingriffsregelung entstehen Flächenansprüche für Maßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes. Sie bedürfen der fachlichen Vorbereitung durch die Landschaftsplanung. Eine Koordinierung von Nutzungskonkurrenzen kann durch die räumliche Gesamtplanung erfolgen. Die Anwendung der Eingriffsregelung und ihre Vorbereitung durch Planungen wurde in zwei Gebieten in Sahsen und Sachsen-Anhalt (Leipzig-Nordwest, Weißenfels) untersucht. Dabei werden vorhaben- und raumbezogene Aspekte betrachtet. Aus den gewonnenen Erfahrenungen wurde ein neuartiges Modell für die planerische Vorbereitung der Eingriffsregelung auf regionaler Ebene entwickelt. Die dabei für die Landschaftsrahmen- und Regionalplanung erwachsenden Aufgaben wurden konkretisiert und Vorschläge für deren rechtliche und planungspraktische Weiterentwicklung unterbreitet.

AZ: 06000/149

Zeitraum

01.03.1996 - 28.02.1999

Institut

Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ Projektbereich Urbane Landschaften

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Betreuer

Prof. Dr. Jürgen Breuste