Projekt 26178/01

Aktuelle Haftungsfragen zu Schäden an der Biodiversität nach dem deutschen Umweltschadensgesetz

Projektdurchführung

BTU Cottbus-Senftenberg Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Umweltrecht
Erich-Weinert-Str. 1
03046 Cottbus

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens

Anlass des Vorhabens ist das Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes (Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - BGBl. I 2007, 666) im November 2007, das der (verspäteten) Umsetzung der sog. Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) vom 21.04.2004 in das deutsche Recht dient. Ziel des interdisziplinären (ökologisch/juristischen) Projekts war die Erarbeitung eines Modells zum handhabbaren Vollzug des Umweltschadensgesetzes im Hinblick auf den zentralen Komplex Haftung für Schäden an der Biodiversität.


Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenDas Umweltschadensgesetz wird durch den Begriff des Umweltschadens gesteuert. Gerade die Gesetzesformulierung zu den Schäden an der Biodiversität wirft wichtige Fragen zur praktischen Handhabbarkeit des Gesetzes auf, weshalb es vorab erforderlich war, bisherige Rechtsprechung und Literatur aus anderen Umwelt(rechts)bereichen (insbesondere UVP, Naturschutzrecht) zu unbestimmten Rechtsbegriffen auf ihre Verwertbarkeit zur Konkretisierung des Umweltschadens bei Biodiversitätsschäden zu überprüfen.
Aus ökologischer Sicht sollten Vorschläge zur Standardisierung der Vorgehensweise zur Erfassung geschützter Arten auch außerhalb von Natura 2000-Gebieten erarbeitet werden, da das Umweltschadensgesetz bei der Ausgestaltung des Begriffs des Umweltschadens für Biodiversitätsschäden von einem umfassenden Schadensbegriff ausgeht, der nicht auf Natura 2000-Gebiete beschränkt ist. Die Ergebnisse sind für den Vollzug des Gesetzes im Hinblick auf die jeweilige Vornahme einer Risikobewertung und der Versicherung sog. Ökoschäden von grundlegender Bedeutung.


Ergebnisse und Diskussion

- Erarbeitung einer vollständigen Liste der nach den gesetzlichen Vorgaben relevanten Schutzgüter (Arten und natürliche Lebensräume) für die Bundesrepublik;
- Entwicklung einer Methode zur Erfassung der Schutzgüter in einem bestimmten (potentiellen) Schadensgebiet;
- Erarbeitung eines Vorschlags für eine standardisierte Vorgehensweise zur Risikoabschätzung und Bewertung eines Biodiversitätsschadens.

Im Übrigen wird der Einfachheit halber auf die im Rahmen des Projekts erstellten Publikationen, insbesondere das in der Reihe Natur und Recht erscheinende Buch Der Biodiversitätsschaden des Umweltschadensgesetzes - Methodische Grundlagen zur Erfassung und Bewertung (Springer-Verlag, 2009) verwiesen.


Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation

Das Forschungsprojekt ist unter Mitwirkung einer sog. Projekt begleitenden Arbeitsgruppe durchgeführt worden, die sich aus Vertretern von Naturschutzverbänden, Sanierungsfachleuten, der Versicherungswirtschaft sowie des BfN und von Landes-Umweltanstalten zusammengesetzt hat. Die Anmerkungen und Anregungen der Arbeitsgruppenmitglieder wurden berücksichtigt. Die vorläufigen Forschungsergebnisse sind dem interessierten Fachpublikum und der Öffentlichkeit auf dem Symposium Biodiversitätsschäden und Umweltschadensgesetz - rechtliche und ökologische Haftungsdimension am 09.10.2008 in Leipzig vorgestellt worden und in einem gleichnamigen Tagungsband (ISBN 978-3-89952-432-1) dokumentiert. Die endgültigen Forschungsergebnisse werden in der Reihe Natur und Recht des Springer- Verlags Anfang 2009 veröffentlicht. Die Buchpublikation wird beworben.


Fazit

Das Ziel des Vorhabens, einen (ersten) Vorschlag zur Standardisierung der Vorgehensweise zur Erfassung geschützter Arten (auch außerhalb von Natura 2000-Gebieten) zu arbeiten, wurde erreicht. Die Forschungsergebnisse zeigen gleichwohl, dass weitere Untersuchungen erforderlich sind.

Übersicht

Fördersumme

123.900,00 €

Förderzeitraum

01.01.2008 - 31.12.2008

Bundesland

Brandenburg

Schlagwörter

Landnutzung
Naturschutz