Naturschutzgerechte Sanierung und Sicherung einer einzigartigen Bergbaufolgelandschaft in Brandenburg (Vorphase)
Projektdurchführung
NABU-Stiftung
Nationales Naturerbe
Charitéstr. 3
10117 Berlin
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens
Anlass des Vorhabens ist die naturschutzfachliche Bedeutung von Bergbaufolgelandschaften und die daraus abzuleitende Notwendigkeit, diese Landschaften mit ihrem Entwicklungspotenzial dauerhaft zu bewahren. Hierzu ist ein Naturschutzvorhaben geplant, in dessen Rahmen in der Bergbauregion Lauchhammer mehrere tausend Hektar Naturschutzvorrangflächen erworben werden sollen. Zur Vorbereitung dieses Vorhabens wurde eine Projektvorphase begonnen, in der
- das engere Projektgebiet festzulegen ist
- Verhandlungen zum Flächenerwerb begonnen werden
- Einfluss auf die laufenden Sanierungstätigkeiten genommen wird
- die Kaufverhandlungen und Sanierungsmaßnahmen politisch begleitet werden
- Akzeptanzschaffende Maßnahmen vor Ort ergriffen werden.
Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenDie Vorphase begann zum 01.02.2002 und dauerte zwölf Monate. Die oben genannten Aufgaben des Projektes mussten daher weitgehend parallel ablaufen. Das engere Projektgebiet wurde auf Basis eines Fachkonzeptes des Landesumweltamtes Brandenburg (LUA) festgelegt. Die Verhandlungen zum Flä-chenerwerb wurden mit den zuständigen Stellen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) aufgenommen. Der entscheidende Schritt zur eigentumsrechtlichen Sicherung des Gebietes ist in Form eines notariellen Vertrages mit der LMBV für die Jahresmitte 2003 vorgesehen. Auf die Sanierungsarbeiten wurde durch Stellungnahmen zur bergrechtlichen Betriebsplanung sowie durch die Teilnahme an Erörterungsterminen der LMBV Einfluss genommen, wobei insbesondere mit den Naturschutzbehörden, dem Landesumweltamt und dem Forschungsinstitut für Bergbaufolgeland-schaften (FIB) kooperiert wurde. Kaufverhandlungen und Sanierungsmaßnahmen wurden begleitet durch Verhandlungen auf Geschäftsführungsebene zwischen NABU-Stiftung, Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA-GS) sowie LMBV. Akzeptanzsicherung wurde durch die Hinzuziehung der Abteilung Gemeinsame Landesplanung des Brandenburgischen Umweltministeriums und des Landesbergamtes sowie durch Kontaktpflege mit wichtigen Funktionsträgern erreicht. Hierzu konnte das LUA als Kooperationspartner seine diesbezüglichen Kontakte fruchtbar machen.
Ergebnisse und Diskussion
Das endgültig abgegrenzte Projektgebiet umfasst ca. 2000 Hektar Fläche im Bereich des Abschlussbetriebsplans Lauchhammer I und beinhaltet 5 Gebiete bzw. Teilgebiete aus dem LUA-Konzept zur Sicherung prioritärer Naturschutzflächen in der Bergbaufolgelandschaft Südbrandenburgs.
Eine systematische Grundlage zur kontinuierlichen Einflussnahme auf die laufenden Sanierungstätigkeiten wurde durch die Einbringung einer neuen, umfassenden Sanierungsvariante gelegt, welche die NABU-Stiftung zusammen mit LUA und FIB ausgearbeitet hatte. Hiermit wurde eine nachnutzerspezifische Alternative aufgezeigt, die den Naturschutzzielen qualitativ und quantitativ erheblich besser Rechnung trägt, aber nur deshalb durchführbar ist, da die NABU-Stiftung sich gleichzeitig bereit erklärte, die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen hinzunehmen. Grundsätzliche Bestätigung der Machbarkeit erfuhr diese Variante im Rahmen eines Behördentermins vor Ort, bei dem die einzelnen Fallgruppen exemplarisch erörtert wurden. In der Folge konnte die Variante durch Stellungnahmen und Erörterungen im Rahmen des bergrechtlichen Betriebsplanverfahrens konkretisiert und z.T. bereits umgesetzt werden.
Die Verhandlungen um Sanierung und Erwerb der Fläche fanden seitens der LMBV auf zwei inhaltlich und organisatorisch völlig verschiedenen Ebenen statt. Ziel der NABU-Stiftung war es jedoch, hier eine planmäßige Verknüpfung herzustellen. Sie versuchte darauf hinzuwirken, dass im Rahmen einer nachnutzungsorientierten Sanierung Kosteneinsparungen des (öffentlich finanzierten) Sanierungsprozesses herbeigeführt werden, welche zum Teil dem Steuerzahler, zum Teil aber auch der NABU-Stiftung als Initiator im Wege einer Kaufpreissenkung zu Gute kommen sollten. Nach zwei Verhandlungsrunden und intensiven Konsultationen stand jedoch fest, dass ein solches Anreizinstrument für Kosteneinsparungen nicht ohne die Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen etabliert werden könnte. Die durch die NABU-Stiftung bewirkte Debatte trug aber nicht unwesentlich dazu bei, dass künftig bei jedem Verkauf der LMBV an Naturschutzorganisationen ein spezifischer Kaufpreis für Naturschutzflächen gebildet wird, der deutlich unter dem Verkehrswert für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen liegt. Der für das zu erwerbende Projektgebiet erzielte Quadratmeterpreis ist daher entsprechend günstig ausgefallen.
Da das Projektgebiet derzeit Gegenstand zweier Flurneuordnungsverfahren ist, zieht der mit der LMBV abzuschließende Vertrag nicht unmittelbar den Eigentumserwerb an den betreffenden Grundstücken nach sich, sondern zunächst nur den Anspruch auf Landabfindung und den Besitzübergang. Die eigentliche Eigentumsübertragung findet per Verwaltungsakt zum Verfahrensabschluss in einigen Jahren statt.
Akzeptanzprobleme, welche die erfolgreiche Durchführung der Projekthauptphase gefährden könnten, sind nicht in Sicht bzw. inzwischen gelöst. Dies ergibt sich insbesondere aus der zusammenfassenden Bewertung der mit Ministerien, Behörden und Kommunen (Landkreise/ Gemeinden) geführten Gespräche. Der Antrag für die Projekthauptphase einschließlich einer detaillierten Kostenplanung liegt vor.
Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation
Einbindung als Projekt Grünhaus in die Öffentlichkeitsarbeit der NABU-Stiftung, bisher u. a. im Rahmen der Kooperation mit der Zeitschrift Natur und Kosmos (Ausgabe 03/2003). Die Ergebnisse werden anderen Naturschutzakteuren im Rahmen von Fachtagungen zugänglich gemacht.
Fazit
Die rechtzeitige Aufnahme der Verhandlungen zum Flächenerwerb schützte die Fläche vor einer ander-weitigen Verwertung und ermöglichte der NABU-Stiftung als voraussichtlicher Nachnutzerin Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Ausgestaltung der weiteren Sanierungsarbeiten, welche die Bemühungen der Naturschutzverwaltung in sinnvoller Weise ergänzen. So konnte eine naturschutzfachlich deutlich günstigere Sanierungsvariante eingebracht werden, die im Gegensatz zur standardmäßigen Sanierung von Renaturierungsflächen aber Restrisiken und Nutzungseinschränkungen mit sich bringt. Die Chancen für die Umsetzung der Variante sind gut, da die NABU-Stiftung zugesagt hat, diese Belastungen im Grundsatz zu akzeptieren. Damit bestätigt sich, dass die Sanierung auch im Bereich der Renaturierungsschwerpunkte deutlich naturschutzgerechter verläuft, wenn eine Naturschutzorganisation als Nachnutzer rechtzeitig feststeht.
Fördersumme
30.358,98 €
Förderzeitraum
01.02.2002 - 01.11.2002
Bundesland
Brandenburg
Schlagwörter