Projekt 10953/02

Forschungsprojekt: Umweltschutz und Föderalismus (Hauptphase)

Projektdurchführung

Humboldt-Universität zu BerlinInstitut für Öffentliches Recht und Völkerrecht
Unter den Linden 9/11 (Palais)
10099 Berlin

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens

Das Projekt widmet sich den zahlreichen Problemen des deutschen Umweltföderalismus für die betriebliche Praxis. Es geht darum, der betrieblichen Praxis die Handhabbarkeit des geltenden Umweltrechts unter besonderer Berücksichtigung der Abfallwirtschaft zu erleichtern. Ziel ist es, den Betrieben und der sie beratenden Praxis einen entsprechenden Überblick über die v.a. landesrechtlich außerordentlich differenzierten umweltrechtlichen Anforderungen zu ermöglichen, um auf diese Weise das bisher nur rudimentär untersuchte, aber nicht zuletzt für betriebliche Standortentscheidungen eminent wichtige Landesumweltrecht transparenter und praktikabler zu machen.


Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenEs wurden zwei Fragebogenaktionen durchgeführt, die insbesondere der Ermittlung und Auswertung der Interessen und Bedürfnisse der Adressaten des Forschungsprojekts dienten. Die beiden Fragebögen waren ähnlich aufgebaut und setzten sich übereinstimmend jeweils aus fünf Abschnitten zusammen: aus Grundfragen zu Umweltschutz und Föderalismus sowie Fragen aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Gewässerschutz und Immissionsschutz. Im Übrigen waren die Fragebögen unterschiedlich aufgebaut, um den spezifischen Interessen und Bedürfnissen einerseits der Landesumweltministerien und der KMUs andererseits zu entsprechen. Für die vielfältigen, oft detaillierten Einzelerkenntnisse wird insofern auf die ausführliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Fragebogenaktion verwiesen, wie sie im Anhang des Projektabschlussbandes formuliert worden sind. Es wurden zwei Veranstaltungen durchgeführt: in der ersten Hälfte der Hauptphase eine Tagung, die sich allgemein mit dem Thema Umweltföderalismus auseinander setzte, und am Ende der Hauptphase ein kleineres Symposium, auf der auch bereits die wichtigsten Ergebnisse des Forschungsprojekts dargelegt wurden. Beide Veranstaltungen richteten sich gleichermaßen an Vertreter von Bund und Ländern, Behörden und Wissenschaften sowie unmittelbar an die KMUs; alle Zielgruppen wurden auch - wenngleich in unterschiedlichem Um-fang - auf den Tagungen repräsentiert.


Ergebnisse und Diskussion

Zentrales und handgreiflichstes Ergebnis des Forschungsprojekts ist der erstellte Abschlussband, der unter dem Titel Umweltrecht in Bund und Ländern derzeit erscheint. Es wendet sich in gleicher Weise an die KMUs, denen es ein betriebliches Leitfaden sein will, und zugleich an das wissenschaftlich interessierte Publikum, dem es gleichzeitig Grundlagenwerk sein möchte. Es hat neben einer Zusammen-fassung der Ergebnisse der beiden Fragebogenaktionen drei Schwerpunkte: die sog. Landesberichte die Hinweise für die betriebliche Praxis und die Berliner Thesen zum Umweltföderalismus. Es wurden im Anschluss an die Tagung Umweltföderalismus und an das Symposium Abfallwirtschaft im Bundesstaat Tagungsbände veröffentlicht.
Angestrebt wird eine ständige Aktualisierung der Landesberichte, um einen aktuellen Überblick des sich schnell verändernden Landesumweltrechts geben zu können. Hierzu bietet sich insbes. die Fortschreibung auf CD-ROM an.


Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation

Unterstützend im Projektverlauf war der Projektbeirat tätig, da während der gesamten Hauptphase ein ununterbrochener Kontakt zu allen Mitgliedern des Projektbeirates bestand, die sich auf jeweils unterschiedliche, ihnen angemessene Art und Weise in das Projekt einbrachten. Insbesondere Frau Staatssekretärin M. Krautzberger vermittelte zahlreiche Kontakte und verhalf durch ihre Interventionen in anderen Ministerien der Fragebogenaktion unter den 16 Landesumweltministerien zum Erfolg. Auch waren alle Beiratsmitglieder eng in die Erarbeitung und Formulierung der Thesen zum Umweltföderalismus eingebunden, für die sie Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge unterbreiteten.


Fazit

Ausgehend von dem normativen Befund des Fehlens einer einheitlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Schutz der Umwelt haben sich seit Beginn der legislativen Aufbauphase des deutschen Umweltrechts die für die betriebliche Praxis relevanten Normen auf ein weit verzweigtes kompetenzielles und institutionelles Mehr-Ebenen-System verstreut. Der gesetzgeberische Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist sowohl dem Bund als auch den 16 Bundesländern zugewiesen, wobei deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Teilbereichen des Umweltrechts bestehen (so steht z.B. dem über-wiegend landesrechtlich dominierten Gewässerschutzrecht das fast vollständig bundeseinheitlich geregelte Immissionsschutzrecht gegenüber). Diese vielschichtigen und hochverzweigten Normenkomplexe des Bundes- und Landesumweltrechts, die sich teils ergänzen und teils überschneiden und gelegentlich widersprechen und die zudem in steigendem Umfang durch die Verordnungen und Richtlinien des europäischen Umweltrechts überlagert und ergänzt werden, sind heute kaum noch zu überschauen und für die Praxis nur schwer zu handhaben, zumal zusätzlich die bundeseinheitlichen Regelungen nicht selten auch noch von den Vollzugsbehörden vor Ort unterschiedlich vollzogen werden und sich divergierende Spruchpraxen der Verwaltungsgerichte feststellen lassen. An diesem Defizit setzte das Forschungsprojekt an, indem es sich zum Ziel setzte, die unüberschaubare Normenflut des Bundes- und Landesumweltrechts für die Praxis transparenter und praktikabler zu machen und den KMUs einen praktischen Ratgeber zur Seite zu stellen, der zunächst dem grundlegenden Verständnis des Umweltföderalismus und damit der Akzeptanz und Transparenz des Umweltrechts dienen sollte, aber weiter auch über die länderspezifischen Aktivitäten und damit letztlich über betriebsrelevante Standortunterschiede zwischen den Bundesländern aufklären sollte. Es kann konstatiert werden, dass das Projekt diese Zielstellung e-reichen konnte.

Übersicht

Fördersumme

212.490,86 €

Förderzeitraum

01.09.1999 - 31.08.2001

Bundesland

Berlin

Schlagwörter

Umweltkommunikation