Gefährdungskataster für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Projektdurchführung
Technische Universität BerlinInstitut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e. V.
Pfalzburger Str. 43 - 44
10717 Berlin
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens
Am konkreten Beispiel der Landeshauptstadt Dresden sollten allgemeingültige Methoden zur Unterstützung der sächsischen Kommunen bei der Bearbeitung von Anzeigen nach § 53 SächsWG für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entwickelt werden. Soweit möglich sollten entsprechende Anlagen bzw. Betriebe erfaßt, notwendige Daten erhoben, das Gefährdungspotential festgestellt und Auswertungen vorgenommen werden. Vor allem sollte eine Rangfolge nach dem Gefährdungspotential aufgestellt werden.
Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenDie Arbeiten vor Ort wurden durch UBV und die Stadt Dresden geleistet, die theoretischen Überlegungen durch das IWS. Es wurde eine projektbegleitende Arbeitsgruppe eingerichtet, in der auch das Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung, das Landesamt für Umwelt und Geologie und das Staatliche Umweltfachamt Radebeul vertreten waren.
Das Vorhaben wurde ursprünglich in die folgenden Arbeitsschritte unterteilt: Festlegen des Merkmalskranzes für die Datenerhebung, Schaffen eines statistischen Be- und Auswertungssystems bzgl. des Gefährdungspotentials von Anlagen und Betrieben sowie eines Systems zur Festlegung von Prioritätenrangfolgen, Vorgaben für ein entsprechendes EDV-System, Erhebung von Daten, Eingabe der Daten in das EDV-System und Auswertung, Erarbeiten eines Maßnahmenkonzepts.
Dazu wurden zunächst bei der Stadtverwaltung vorhandene bzw. anderweitig verfügbare Daten über die in Dresden ansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe ausgewertet, diejenigen herausgefiltert, die wahrscheinlich mit wassergefährdenden Stoffen umgingen, und ihnen dann in einer 1. Stufe ein kurzer Fragebogen als informelle Voranfrage zugesandt. Die so erhobenen Daten wurden mit einem einfachen EDV-Programm für PC ausgewertet und eine Rangfolge der Betriebe und Anlagen festgestellt. Danach wurden in einer 2. Stufe ausgewählte Betriebe begangen und mit einem entsprechenden Fragebogensystem tiefergreifende Daten gesammelt, wie sie zur Prüfung einer Besorgnis im Sinne von § 19g WHG erforderlich sind. Diese wurden im Umweltinformationssystem der Stadt Dresden erfaßt.
Die Teilnahme am Vorhaben war grundsätzlich freiwillig. Als Anreiz für die Betriebe wurde sie jedoch als Erfüllung der gesetzlichen Anzeigepflicht gewertet.
Ergebnisse und Diskussion
Die Qualität der Anzeige nach § 53 SächsWG stand zu Beginn des Vorhabens noch nicht endgültig fest. Zwar wäre eine eingehende Prüfung der Besorgnis wünschenswert. Als machbar erweist sich den Erfahrungen des Vorhabens nach innerhalb einer Anzeige jedoch nur eine Prüfung auf rein formale Zulässigkeit einer Anlage an einem Standort. Die Besorgnisprüfung muß einem förmlichen Zulassungsverfahren (Eignungsfeststellung, Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz o.ä.) vorbehalten bleiben.
Bei der Abstimmung des Merkmalskranzes zeigte sich im übrigen die Kompliziertheit des deutschen Wasserrechts (mit entsprechend umfangreichem Datenbedarf). Das Land Sachsen hat über die projektbegleitende Arbeitsgruppe die Erfahrungen des Vorhabens für die Einführung von Anzeigeformularen sowie in der Diskussion im Rahmen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser genutzt. Die Verwendung des Fragebogensystems bei Genehmigungsverfahren wird von der Obersten Wasserbehörde angestrebt.
Um Schwerpunkte in der wasserwirtschaftlichen Überwachung setzen zu können, genügt eine Differenzierung allein nach den Gefährdungsstufen des § 6 SächsVAwS nicht. Erforderlich sind Wassergefährdungsklasse und Anlageninhalt. Außerdem wurde analog zum Anlagengefährdungspotential ein Betriebsstättengefährdungspotential definiert.
Zur Auswertung der Daten der 1. Stufe und zur Entlastung des während des Vorhabens noch in Entwicklung befindlichen Umweltinformationssystems der Stadt von im Ergebnis nicht anzeigepflichtigen Anlagen wurde ein einfaches EDV-System für PC geschaffen. Für die Auswertung der Daten 2. Stufe wurden Vorschläge zur Vervollständigung des Umweltinformationssystems entwickelt, die aber auch in anderen EDV-Systemen umgesetzt werden können.
Es zeigte sich, daß Dresden ca. 30.000 Gewerbe- und Industriebetriebe aufwies, von denen viele möglicherweise mit wassergefährdenden Stoffen umgingen. Eine flächendeckende Bearbeitung war innerhalb des Vorhabens unmöglich. Das Vorhaben beschränkte sich daher räumlich auf die im Stadtgebiet vorhandenen Wasserschutzgebiete und die Überschwemmungsgebiete der Elbe. Hier wurden in der 1. Stufe alle Betriebe erfaßt, die möglicherweise mit wassergefährdenden Stoffen umgingen. Bestimmte größere Betriebe aus anderen Bereichen wurden hinzugenommen. Offensichtlich nicht anzeigepflichtige Anlagen wurden ausgesondert, die übrigen nach ihrem Anlagen- und Betriebsstättengefährdungspotential geordnet. Im Sinne einer Schwerpunktbildung wurden bestimmte Betriebe ausgewählt, um das Fragebogensystem der 2. Stufe zu testen.
Eine flächendeckende Erfassung aller bestehenden anzeigepflichtigen Anlagen wäre den Wasserbehörden im übrigen neben dem normalen Tagesgeschäft nur in Sonderaktionen möglich. Das vorhandene Informationsniveau ist zumeist niedrig. Sonderaktionen setzen unbedingt eine gute Vorbereitung und die freiwillige Mithilfe der betroffenen Betriebe voraus (diese aber ein Vertrauensverhältnis zwischen Betrieben und Behörde).
Insbesondere bei den Betriebsbegehungen zeigte sich, daß kleinen und mittelständischen Betrieben in der Regel das nötige Fachwissen im Wasserrecht fehlt, um ohne fremde Hilfe ihren rechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen. Probleme bereitet vor allem der wasserrechtliche Anlagenbegriff und die Abgrenzung verschiedener Anlagen gegeneinander. Ebenso problematisch ist die Bestimmung der Wassergefährdungsklassen von Zubereitungen, mit denen in Gewerbe und Industrie vorwiegend umgegangen wird. Beides schlägt auf die Anzeigepflicht durch. Es ist deshalb mit einer hohen Dunkelziffer nicht angezeigter anzeigepflichtiger Anlagen zu rechnen.
Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation
Die Ergebnisse des Vorhabens wurden zeitnah in der projektbegleitenden Arbeitsgruppe intensiv diskutiert und über sie an das Land Sachsen herangetragen. Sie wurden außerdem unter dem Titel des Projekts veröffentlicht als Band 26 der Schriftenreihe des Instituts für wassergefährdende Stoffe an der Technischen Universität Berlin (Erich Schmidt Verlag, Berlin).
Fazit
Die zweistufige Vorgehensweise bei der Erfassung von anzeigepflichtigen bestehenden Anlagen hat sich bewährt.
Bereits auf der Stufe der Anzeige sollten Betriebe externen Sachverstand zu Rate ziehen, ebenso bei später folgenden Eignungsfeststellungen oder Genehmigungsverfahren. Überhaupt dürfte im Ergebnis des Vorhabens zwecks effektiver Gewässeraufsicht eine Verlagerung hoheitlicher Aufgaben von den Wasserbehörden auf Sachverständige ratsam sein.
Fördersumme
76.744,91 €
Förderzeitraum
26.09.1993 - 23.09.1999
Bundesland
Sachsen
Schlagwörter
Ressourcenschonung
Umwelttechnik