Neue molekularbiologische Methoden bringen zahlreiche neue Möglichkeiten, aber auch Risiken mit sich. Dies betrifft u.a. das sogenannte Gene Editing, d.h. die zielgerichtete Veränderung von Erbinformationen (z.B. CRISPR-Cas), sowie die beschleunigte Ausbreitung solcher Veränderungen in natürlichen Populationen durch sog. Gene Drives.
Auf völkerrechtlicher Ebene ist bislang ungeklärt, ob die neuen Methoden von den bestehenden Abkommen zur biologischen Sicherheit und zur Haftung für Schäden durch Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen erfasst werden. Und selbst wenn die neuen Methoden hier erfasst werden, haben die bestehenden Protokolle (Cartagena und Nagoya/Kula Lumpur) noch kritische Schutzlücken: grenzüberschreitende Personenschäden, Schäden an Privateigentum und wirtschaftliche Verluste werden bislang nicht berücksichtigt.
Unser Stipendiat Felix Beck arbeitet daher am Institut für Öffentliches Recht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg daran, Lösungsansätze für die Schließung von Schutzlücken aufzuzeigen. Dafür werden u.a. erfolgreiche Ansätze zu Haftungsregelungen in anderen Bereichen analysiert. Z.B. könnte die Verpflichtung zu Gegenmaßnahmen wirksamer sein als nur die Pflicht zur Zahlung von – oft relativ niedrigem – Schadensersatz.
Weitere Informationen zu dem Promotions-Stipendium von Felix Beck finden Sie in unserer Datenbank.
AZ 20017/478
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