Projekt 13756/01

Förderung des modellhaften Fortbildungslehrganges für geprüfte Natur- und Landschaftspfleger/innen

Projektträger

Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen(LEB) e. V.Regionalbüro Oldenburg
Gertrudenstr. 22
26121 Oldenburg
Telefon: 0441/80992-1

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens

Der Fortbildungslehrgang soll die Teilnehmer gezielt auf die Prüfung zum staatlich anerkannten Abschluß Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin vorbereiten. Für diesen anerkannten Berufsabschluß hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie am 06. März 1998 eine Prüfungsverordnung erlassen. Ziel des modellhaften Fortbildungslehrgangs ist es, Landwirten, Gärtnern, Forstwirten, Revierjägern, Winzern, Fischwirten, Tierwirten und Wasserbauern Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, damit sie die anerkannte Prüfung nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz ablegen können. Im Fortbildungslehrgang werden folgende Inhalte vermittelt:
1. Erkennen und Erfassen von schützenswerten Landschaftsteilen, Lebensräumen und Lebensgemeinschaften; Erkennen von Belastungen und Schäden sowie Möglichkeiten ihrer Vermeidung und Sanierung.
2. Informieren und Beraten über Naturschutz und Landschaftspflege
3. Planen und Durchführen von Maßnahmen der Besucherbetreuung
4. Planen und Vorbereiten von Arbeiten; Organisieren des Arbeitsablaufs, Disponieren der dafür notwendigen Betriebsmittel, Maschinen und Geräte.
5. Durchführen von Maßnahmen zur Pflege sowie zur Entwicklung und Sicherung von Landschaften, Landschaftsteilen und Lebensräumen unter besonderer Berücksichtigung naturverträglicher Verfahren.
6. Übertragen von Aufgaben an Mitarbeiter und überwachen der fachgerechten Ausführung.
7. Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sowie der Verkehrs-Sicherung.
8. Abwicklung von Maßnahmen nach rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.


Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenDer modellhafte Fortbildungslehrgang wurde berufsbegleitend durchgeführt und umfasste insgesamt 640 Unterrichtsstunden. Die Fortbildungsinhalte sind in 4 Modulen bzw. Unterrichtsblöcken aufgeteilt. Das erste Modul mit 210 UStd. befasste sich mit den Grundlagen des Naturschutzes und der Land-schaftspflege: 1.1. Bedeutung, Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege, 1.2. Funktionen und Zusammenhänge im Naturhaushalt als Lebensgrundlage, 1.3. Pflanzen- und Tierarten und ihre Lebensräume, 1.4. Kartieren von Arten oder Biotopen, 1.5. Nutzung von Landschaften; Umweltbelastungen, Auswirkungen auf den Naturhaushalt.
Im zweiten Modul mit 150 UStd. wurden Kenntnisse zur Informationstätigkeit und zur Besucherbetreuung vermittelt: 2.1. Umweltbildung; Informations- und Öffentlichkeitsarbeit; Lösung von Konfliktsituationen, 2.2. Information über Schutz- und Pflegemaßnahmen, 2.3. Planung, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen; Sicherheit der Besucher.
Im Modul III wurden im Rahmen von 170 UStd. die Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege angesprochen: 3.1. Gewinnen von Saat- und Pflanzgut; Saat- und Pflanzarbeiten, Gehölzschnitt, 3.2. Maschinen und Geräte einsetzen und warten, 3.3. Erhalten und Verbessern von Lebensräumen in der freien Landschaft; Artenschutz, 3.4. Errichten und Unterhalten einfacher Schutz- und Erholungseinrichtungen sowie von Informationseinrichtungen.
Zum Abschluss wurden im Modul IV mit 110 UStd. Kenntnisse zum Bereich Wirtschaft, Recht und Soziales vermittelt: 4.1. Organisation und Zusammenarbeit im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege; Förderprogramme, 4.2. Rechtsgrundlagen für Naturschutz und Landschaftspflege; Umgang mit Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege, 4.3. Leistungsbeschreibung für Arbeiten in der Landschaftspflege, Kalkulation, Ausschreibung, Vergabe, Abnahme und Abrechnung, insbesondere nach den geltenden Verdingungsordnungen, 4.4. Grundsätze des Arbeits- und Sozialrechts, 4.5. Grundsätze des Gewerbe- und Steuerrechts; Grundlagen des Vertragsrechts, insbesondere dessen Anwendung im Vertragsnaturschutz; Versicherungswesen.
Die Ländliche Erwachsenenbildung und die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz waren jeweils entsprechend ihrer Kompetenz für die Vermittlung der Fortbildungsinhalte zuständig. Die Teilnehmer der Fortbildung hatten die Möglichkeit, die Module in Wochenkursen, jeweils mit Unterkunft und Verpflegung aufzuarbeiten. Die Festlegung der einzelnen Wochenblöcke erfolgte in Abstimmung mit den Teilnehmern. Für die von der LEB durchgeführten Module waren Standorte Heimvolkshochschule Rastede, die DEULA Freren und die überbetriebliche Ausbildungsstätte der Landwirtschaftskammer in Wehnen und für die von der Alfred Toepfer Akademie war der Standort Hof Möhr in Schneverdingen.


Ergebnisse und Diskussion

Die Fortbildung begann mit 22 Teilnehmern und drei Teilnehmerinnen. Ein arbeitsloser Teilnehmer (Forsttechniker) kündigte wegen Arbeitsaufnahme zum 01. April 1999 die Fortbildung. Ein Mitarbeiter des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer schied am 14.09.1999 aus gesundheitlichen Gründen aus.
Die Prüfung der beiden ersten Module - schriftliche und mündliche Prüfung, praktische Arbeit und eine Informationsmaßnahme - fand vom 18. bis 20. Oktober in Schneverdingen statt. Modul Drei und Vier wurden in Freren am 27., 28. und 29.03.2000 geprüft.Von den 23 Teilnehmern machten zwei nur eine Teilprüfung. Zwei haben die Prüfung nicht bestanden und 19 bestanden die Prüfung. Die Prüfung wurde bei 10 Teilnehmern mit der Gesamtnote gut, bei acht Teilnehmern mit befriedigend und bei einem Teilnehmer mit ausreichend bewertet.
Die 19 Teilnehmer erhielten von der Landwirtschaftskammer Weser-Ems ein Zeugnis über die Prüfungsergebnisse und eine Urkunde mit der Berechtigung die Berufsbezeichnung Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin, führen zu dürfen.


Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation

Das Bundesmodellvorhaben wurde in mehreren Informationsveranstaltungen in Oldenburg und Schneverdingen ausführlich dargestellt. Außerdem gab es mehrere Berichte in den überregionalen Tageszeitungen, den Fachzeitschriften der beteiligten Institutionen und bundesweit in verschiedenen Publikationsorganen. Ergänzend erfolgte auf einer Fachtagung auf Bundesebene eine Vorstellung.

Übersicht

Fördersumme

92.032,54 €

Förderzeitraum

01.12.1998 - 13.11.2000

Bundesland

Niedersachsen

Schlagwörter

Landnutzung
Naturschutz
Umweltkommunikation