Osnabrück/Ochtrup. Er habe „die DBU von Anfang an begleitet und geprägt“, die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Aufbau des DBU-Fördergeschäftes auch mit Blick auf dessen Anerkennung durch die Europäische Kommission „maßgeblich entwickelt und betreut“ und sei immer „kompetent, zuverlässig und durchsetzungsstark“ gewesen. – Mit diesen Worten verabschiedete jetzt Rita Schwarzelühr-Sutter MdB, Kuratoriumsvorsitzende der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), den langjährigen Justitiar und Stabsabteilungsleiter der DBU sowie Prokuristen der DBU-Tochtergesellschaft, des DBU Naturerbes, nach rund 29 Jahren mit Ablauf dieses Monats in den Ruhestand. Schwarzelühr-Sutter: „Sie haben für die Stiftung Großartiges geleistet.“
Aus niedersächsischem Landesdienst in junge DBU gewechselt
Feldmann wurde im westfälischen Ochtrup geboren, legte 1975 am Werner-von-Siemens-Gymnasium in Gronau sein Abitur ab und studierte nach seiner Bundeswehrzeit in Münster an der Westfälischen Wilhelms-Universität Rechtswissenschaften mit Abschluss durch das erste und zweite juristische Staatsexamen 1982 und 1986. Als Beamter des Landes Niedersachsen arbeitete er von 1986 bis 1991 im Landwirtschafts-, Bundesrats- und Umweltministerium, bevor er im Rang eines Regierungsdirektors auf eigenen Antrag aus dem Landesdienst ausschied und Mitte April 1991 in die erst sechs Wochen junge privatrechtliche DBU einstieg.
2001 DBU-Abteilungsleiter, 2007 Prokurist der Naturerbe GmbH
Als zunächst beurlaubter Landesbeamter arbeitete Feldmann als Justitiar, wurde ab 1996 unbefristeter Vollzeitangestellter der DBU und beantragte beim Land Niedersachsen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Von Anfang an betreute er unter anderem die Abstimmung mit den Landes- und Bundesministerien in Vorbereitung auf die Sitzungen des DBU-Kuratoriums, des Vorstandes der Stiftung. Im März 2001 übernahm er auch die Leitung der neugegründeten Stabsabteilung der DBU, im September 2007 wurde er zusätzlich Prokurist der neu ins Leben gerufenen DBU Naturerbe GmbH. Seit 1998 wurde Feldmann von der Rechtsanwaltskammer in Hamm als Rechtsanwalt zugelassen.
„DBU in rechtlicher Hinsicht stets in sicheren Fahrwassern gehalten“
In einer bedingt durch die Corona-Pandemie digitalen Verabschiedung bedankte sich DBU-Generalsekretär Alexander Bonde jetzt bei Feldmann für dessen Leistungen für die Stiftung und dessen Tochter, der DBU Naturerbe GmbH. „Sie haben über all die Jahre die DBU in rechtlicher Hinsicht stets in sicheren Fahrwassern gehalten. Ob es sich beispielsweise um europäisches Beihilfenrecht oder um das Gemeinnützigkeitsrecht handelte, stets wurden rechtlich belastbare und praktikable Lösungen gefunden, die die Arbeit der Stiftung auf ein sicheres Fundament gestellt haben“, so Bonde. „Auch der Aufbau des Controllings in der Stabsabteilung für die hauseigene Vermögensanlage von gegenwärtig rund 2,3 Milliarden Euro erfolgte zielstrebig. Mit den regelmäßigen Reportings über die Anlagen für den Generalsekretär und den Anlageausschuss des Kuratoriums wurden die zuständigen Gremien stets auf Höhe des Geschehens gehalten“, so Bonde weiter.
61.500 Hektar Naturerbeflächen auf DBU-„Tochter“ übertragen
Als gemeinnütziges Tochterunternehmen der DBU hatte das DBU Naturerbe ab 2007 vom Bund 71 Naturschutzflächen mit rund 70.000 Hektar in zehn Bundesländern übernommen. Die rechtliche Umsetzung der Flächenübertragung mit entsprechenden Schenkungsverträgen und den vorgelagerten Rahmenverträgen mit dem Bund hatte Feldmann federführend verfasst und begleitet. „Es konnten so bislang 61.500 Hektar auf die DBU Naturerbe GmbH zu Eigentum übertragen werden“, so Bonde. Dadurch seien Möglichkeiten geschaffen worden, auf den größtenteils ehemaligen Militärflächen offene Lebensräume mit seltenen Tier- und Pflanzenarten durch Pflege zu bewahren, Wälder möglichst ohne menschlichen Eingriff ihrer natürlichen Entwicklung zu überlassen, und artenarme Forste zu naturnahen Wäldern umzuwandeln sowie Feuchtgebiete und Gewässer ökologisch aufzuwerten oder zu erhalten.
Naturschutz und Landwirtschaft als „besonderes Herzensanliegen“
Die umfangreichen Erfahrungen in den Ministerien und mit anderen Behörden sowie als Rechtsanwalt seien für die Arbeit des Prokuristen äußerst hilfreich gewesen. „Ein besonderes Herzensanliegen im Naturschutz war es für Feldmann stets, deutlich zu machen, dass eine naturnahe Bewirtschaftung von landwirtschaftlich nutzbaren Flächen nicht zwingend Nachteile bringen muss, wenn vorhandene Fördermittel von den Behörden auch zielgerecht so eingesetzt werden, dass sie die Landwirte erreichen“, so Bonde.