DBU fordert: „Naturschutz muss sich auch lohnen“

DBU-Tochter schafft weitere förderfähige Offenlandflächen und organisiert Schäfertagung

Bonn. „Naturschutz muss sich auch lohnen. Die Pflege und Bewirtschaftung der Offenlandflächen sollte sich auch für die Schäfer besser rechnen, um deren Existenzgrundlage zu sichern“, stellte Josef Feldmann, Prokurist der gemeinnützigen Tochter der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), der DBU Naturerbe GmbH, klar. Auf Anregung des Bundesverbandes der Berufsschäfer initiierte die Eigentümerin von 47 Naturerbeflächen jetzt eine Dialogveranstaltung zwischen Pächtern und Verpächtern in Bonn.

DBU-Tochter schafft weitere förderfähige Flächen für Pächter

„Ohne die Arbeit der Schäfer würden viele unserer für den Schutz von Tier- und Pflanzenarten wertvollen Offenlandflurstücke verbuschen“, so Feldmann. Damit die Pächter auf DBU-Naturerbeflächen eine bessere wirtschaftliche Grundlage erhalten, hat die DBU-Tochter in den vergangenen Monaten Heideflächen kartiert und sogenannte Feldblöcke neu ausgewiesen. Das sind zusammenhängende landwirtschaftlich nutzbare Flächen, die von erkennbaren Außengrenzen – beispielsweise Wald, Straßen, bebautes Gelände, Gewässer, Gräben – umgeben sind. „So sind zusätzliche Bereiche entstanden, für die unsere Pächter Fördermittel der Europäischen Union bei den Landwirtschaftsämtern beantragen können“, so Feldmann. Bei der Mittelvergabe gibt es verschiedene Neuregelungen: So können beispielsweise Pächter der neu ausgewiesenen Heideflächen auf den DBU-Naturerbeflächen Glücksburger und Kühnauer Heide in Sachsen-Anhalt durch die Europäische Union (EU) Förderungen erhalten, da der Grünlandbegriff geändert wurde.

Pachtverträge im Fokus der Tagung

Im Austausch miteinander ging es bei der Tagung im Hotel Bistrol darum, Grundlagen für eine verlässliche Zusammenarbeit von Pächtern und Verpächtern zu schaffen. Im Hinblick auf die Neureglungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU standen die Inhalte von Pachtverträgen im Fokus. Eingeladen waren Vertreter weiterer großer Grundeigentümer wie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) oder der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe sowie unter anderem Vertreter des Bundesverbandes der Berufsschäfer. Zudem hatte die DBU-Tochter Dr. Michael Winkelmüller von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs als externen Referenten eingeladen. Der Rechtsanwalt hielt einen Vortrag über die „Natur der Zahlungsansprüche nach den neusten Entwicklungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der deutschen Rechtssprechung“. Günther Czerkus, Vorsitzender des Bundesverbandes der Berufsschäfer, freute sich über das Signal der DBU-Tochter: Die Veranstaltung sei nicht dazu gedacht, „um über den Kuchen zu streiten, sondern gemeinsam mit den zur Verfügung stehenden Zutaten den besten Kuchen zu backen.“

Aktive Landwirte können Zahlungsansprüche geltend machen

Wer im Rahmen der Europäischen Agrarförderung Geld erhalten wolle, müsse verschiedene Voraussetzungen erfüllen, erläuterte Winkelmüller: „Grundvoraussetzung für die Förderung ist, dass der Landwirt für jede beantragte Hektarfläche Zahlungsansprüche hat.“ Diese Zahlungsansprüche seien ursprünglich den Landwirten zugeteilt worden. Nach den EU-Verordnungen seien sie handelbar, könnten also gekauft und verkauft werden. Allerdings gelte dies nur unter aktiven Landwirten. „Die Reformen der GAP haben immer wieder zu Unklarheiten in den Pachtverträgen geführt, die letztlich vor Gericht ausgetragen werden mussten“, so Winkelmüller.

Was passiert nach Pachtende? Vertrag sollte Übergang regeln

Wem die Ansprüche nach Pachtende gehörten, ob sie an den Verpächter übertragen werden, beim Pächter bleiben oder auf den neuen Pächter übertragen werden – diese Fragen sollten in den Pachtverträgen klar geregelt werden. „Wir können selbst keine Zahlungen beanspruchen, da wir keine aktiven Landwirte sind. Um Feldblöcke für Direktzahlungen der EU anzumelden, benötigen wir immer einen Pächter“, stellte Feldmann klar. Wichtig sei der DBU-Tochter, dass bei Pachtende der Zahlungsanspruch auf den neuen Pächter übergeht, damit die EU-Förderung für die jeweilige Naturschutzfläche weiter vor Ort genutzt werden könne.

DBU-Tochter verantwortet Naturschutz auf 47 Flächen

Die DBU-Tochter versteht sich als Treuhänderin für das Nationale Naturerbe. Auf ihren 47 Flächen mit insgesamt 60.000 Hektar – größtenteils ehemalige Militärflächen – will die DBU-Tochter offene Lebensräume mit seltenen Arten durch Pflege bewahren, naturnahe Wälder ohne menschlichen Eingriff zu neuer Wildnis entwickeln, artenarme Forste in naturnahe Wälder überführen und Feuchtbiotope ökologisch aufwerten und erhalten.

Um weitere förderfähige Flächen für ihr Pächter zu schaffen, hat die DBU-Tochter neue Feldblöcke unter anderem auf den DBU-Naturerbeflächen Glücksburger und Kühnauer Heide abgesteckt.
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