In Berlin haben Experten von Bund, Ländern und Veterinärmedizin jüngst eine Art Burgfrieden in Sachen Dispensierrecht geschlossen. Außer in NRW soll daran festgehalten werden, trotz der Kritik einiger Fachleute, trotz anderslautender Wünsche der EU. Wie ist die Position der DBU?
Nach unseren Erfahrungen ist es so, dass die bisher in den Ställen - insbesondere in den Schweineställen – eingesetzten pulverförmigen Antibiotika Probleme bereiten. So wurde in Untersuchungen der Universitäten Hannover, Lüneburg und Gießen festgestellt, dass in der Stallluft und auch bei den Emissionen aus den Ställen Antibiotika in der Abluft enthalten sind. Dies hat Auswirkungen auf die Umwelt, vor allem aber für die Menschen, die dort arbeiten und leben. Vor diesem Hintergrund geht es nicht nur um die Frage, wie und in welchen Mengen Arzneimittel in den Stall gelangen, sondern vor allem um die Frage, mit welchen Methoden man die schädlichen Wirkungen vermindern kann.
Eine Frage an Sie als Tierarzt: Befürworter sagen, die rasche und breite Gabe der Arzneimittel diene der Gesundheit der Tiere und damit deren Wohl. Was entgegnen Sie?
Grundsätzlich ist das zügige Verabreichen von Arzneimitteln bei einem erkrankten Tier sinnvoll. Gerade in großen Tierbeständen bedarf es vor dem Hintergrund der möglichen negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aber einer besonderen Vorsicht. Und da stellt sich für bestimmte Produkte schon die Frage, ob der Vertriebsweg über den Tierarzt zwingend notwendig oder gar geboten ist, um eine sichere Applikation des Arzneimittels zu erreichen.
Veterinäre wehren sich vehement, wenn sie in der Debatte als „Dealer“ bezeichnet werden, die Tierhalter und deren Bestände sozusagen süchtig machen nach den Wirkstoffen und sie dann auch selbst verkaufen. Passt der Vergleich?
Den Begriff „Dealer“ für die Arzneimittelabgabe von Tierärzten an Tierhalter zur Anwendung bei ihren Tieren sehe ich nicht als gerechtfertigt an. Allerdings müssen Tierärzte unter dem Legitimationsdruck der Ausnahmeregelung vom Apothekenmonopol deutlich belegen, dass die Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln nicht primär dem eigenen wirtschaftlichen Vorteil dient. Diesen Spagat zu leben und zu dokumentieren, muss eine zentrale Aufgabe für den tierärztlichen Berufstand sein.
Wie bedrohlich ist der Eintrag von Arzneimitteln in Boden und Wasser für Mensch und Tier?
Arzneimittelrückstände finden wir in zunehmender Vielfalt und Menge bisher in Böden, aber insbesondere in Oberflächengewässern. Wir reden in diesem Zusammenhang von Spuren von Rückständen von Arzneimitteln, den sog. Mikroschadstoffen. Wie lange sich diese Produkte im Boden und im Wasser halten, hängt von ihrer chemischen Struktur und damit ihrer Komplexität ab. Eine Reihe von Arzneimitteln ist nur schwer in der Umwelt abbaubar. Sie halten sich sehr viel länger als solche, die biologisch abbaubar sind. Eine konkrete Bedrohung für den Menschen durch die Arzneimittelrückstände in Boden und Wasser ist – anders als in der Tierwelt - bisher nicht nachgewiesen worden. Allerdings sind Langzeitwirkungen niedrigster Konzentrationen bisher unerforscht. Vor dem Hintergrund des Vorsorgeprinzips sollte der Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt stärker als bisher vermieden werden.
Wie die regelmäßige Erhebung des BVL belegt, liegt der Nordwesten Jahr für Jahr mit deutlichem Abstand an der Spitze, was den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung betrifft. Es werden mehr als hundert Mal mehr Antibiotika abgegeben als etwa in Rheinland-Pfalz, Thüringen und weiten Teilen Bayerns oder Hessens und immer noch 50 mal mehr als in nahe gelegenen, ebenfalls landwirtschaftlich geprägten Kreisen wie Minden-Lübbecke oder Diepholz. Erklärt sich das durch eine höhere Dichte von Mastbetrieben allein?
Die Menge an abgegebenen Arzneimitteln ist sehr eng verbunden mit der Zahl der Tiere in bestimmten Regionen und ihrer Haltungsform. Der Nordwesten Deutschlands – insbesondere das Münsterland und Weser-Ems – sind eine Hochburg der Tierhaltung in Deutschland. Deshalb werden dort auch die meisten Arzneimittel verbraucht und angewendet. Hinweise darauf, dass in Nordwestdeutschland anders therapiert wird als in anderen Gegenden Deutschlands, vermag ich nicht ab-zuleiten. Die BVL-Erhebung konzentriert sich lediglich auf den Bezug der Arznei-mittel durch Tierärzte und deren Ansiedlung in bestimmten Kreisen. Durch die neuen arzneimittelrechtlichen Regelungen der im letzten Jahr in Kraft getretenen 16. AMG-Novelle werden wir in Zukunft auch über den Verbrauch von Antibiotika in Tierbeständen besser Bescheid wissen.
Drohen den Menschen im Raum Weser-Ems wegen der großen Mengen besondere Gefahren?
Bekannt ist, dass sich in Tierbeständen auch viele resistente Keime entwickeln, die anschließend auch bei den Menschen zu finden sind, die die Tiere betreuen oder als Tierärzte behandeln. Daneben müssen wir in Betracht ziehen, dass auch über den Luftpfad bei den Emissionen aus den Ställen Keime in die Umgebung gelangen, die ebenfalls Auswirkungen auf Menschen haben können. Im Rahmen des Vorsorgeprinzips muss die Situation genau in den Blick genommen werden, damit es nicht zu unkontrollierten Ausbreitungen von resistenten Keimen auch in der Bevölkerung kommt.
Was fordern Sie konkret?
Neben den Forderungen nach verbessertem Tiermanagement, verbesserter Hygiene und drastisch verringertem Antibiotika-Einsatz muss auch die Art der Arzneimittelapplikation an die Tiere in den Blickpunkt genommen werden. Die Rahmenbedingungen der Tierhaltung sind mittlerweile erheblich technisierter und weiter-entwickelt worden. Die Arzneimittelapplikation wurde dagegen in vielen Tierbeständen technologisch nicht ausreichend weiterentwickelt. Die bei der DBU vorliegenden Studien belegen aber ein Risiko für Tierhalter, Tierärzte und Umwelt durch unzureichende Arzneimittelapplikationen. Wissenschaftler fordern daher, die Arzneimittelgabe an Tiere zu verbessern, z.B. durch das Vermeiden der Kontamination der Umgebung, wie es beispielsweise durch das Verwenden von Pellets anstelle von pulverförmigen Arzneimittelgaben möglich ist. Die Abgabe von Arzneimitteln mit antibakteriell wirksamen Inhaltsstoffen für die Behandlungen ganzer Tierbestände oder großer Tiergruppen muss so neu organisiert werden, dass die Bestandsbehandlungen unter einwandfreien technischen Bedingungen stattfinden, wozu nur noch speziell autorisierte und qualifizierte Unternehmen herangezogen werden. Damit würde aus dem Dispensierrecht für Tierärzte die Abgabe von Arzneimitteln – hier insbesondere Antibiotika – für Be-standsbehandlungen bzw. die Behandlung größerer Tiergruppen herausfallen.
Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Neuen Osnabrücker Zeitung/Weiterverwendung ausschließlich unter Quellenangabe