Im Rahmen des Projekts wurden sechs ausgewählte Holzbaustoffe hinsichtlich der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen und deren möglichen Auswirkungen auf die Raumluftqualität bewertet. Für den Test wurden Holzprodukte ausgewählt – Laubholz (Eiche), Nadelholz (Kiefer), Holzwerkstoffe (Birkensperrholz, Kiefer und Pappel-OSB) – und Korkfußbodenbelag. Aus den Ergebnissen der VOC-Emissionsprüfung verschiedener Holzwerkstoffe geht hervor, dass während der gesamten Prüfdauer (28 Tage) alle betrachteten Produkte ein abnehmendes Emissionsverhalten zeigten. Gleichzeitig bestätigten die Ergebnisse von Emissionstests, dass Nadelholzprodukte eine starke Quelle für Terpenemissionen sind. Bei Laubholz hingegen dominieren die Emissionen organischer Säuren. Holzwerkstoffe (OSB-Platten) sind durch hohe Aldehydemissionen gekennzeichnet.
Die Eignung der geprüften Produkte wurde nach den Kriterien des AgBB-Schemas bewertet. Das AgBB Schema stellt Prüfkriterien zur Bewertung von VOC-Emissionen aus Bauprodukten zur Verfügung. Aus Sicht dieses Schemas wären vier der sechs getesteten Produkte für den Gebrauch im Innenraum geeignet. Obwohl zwei Produkte die Kriterien des AgBB-Schemas nicht erfüllen, können sie nicht eindeutig als ungeeignet für den Gebrauch im Innenraum bezeichnet werden, da die Bewertung nach AgBB ihre Grenzen hat. Im Gegensatz zum NIK-Wert (die niedrigsten interessierenden Konzentrationen) können die TVOC Bewertungsparameter sowie das R-Rating als Indikatoren für die Gesamtexposition, aber nicht für die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Produkts angesehen werden. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass das Schema die Ergebnisse von Emissionstests berücksichtigt, aber den Einfluss der Bedingungen in einem realen Raum nicht berücksichtigt. Insbesondere für Holzbaustoffe sind die verschiedenen Summenwerte umstritten, da mehrere Gerichte deren Anwendung im Rahmen der Bauregulierung ausdrücklich untersagt haben, weil ein wissenschaftlich abgesicherter Bezug zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch sie nicht belegt ist.