Abfallmanagement
Anhand der Abfallrichtlinie der EU (2008/98/EG) sind die primären Pflichten der Mitgliedsstaaten die Vermeidung, Wiederverwendung und -ververtung, und letztens die Beseitigung der Entstehung von Abfällen. Diese Aufgabe kann der Staat allein nicht ausführen, die Zusammenarbeit mit der Privatsphäre ist unvermeidbar.
Der ungarische Staat hat die Pflicht, diese Tätigkeiten (von der Einsammlung bis zu der Beseitigung) zu überwachen und die Umweltverschmutzung zu vermeiden oder mindestens zu dem kleinsten Niveau unter den gegebenen Umständen zu halten. Im Juli 2013 ist das Gesetz CXXV von 2013 über „die Zertifizierung der Tätigkeit der abfallwirtschaftlichen Organisationen, die anhand eines Vergabevertrages ihre Tätigkeit bei öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger(n) ausführen“ in Kraft getreten. Gemäß dieser Regelung ist die Abfallentsorgung ab 2014 nur im Besitz ein gültiges Qualitätssicherungszertifikat der zuständigen Umweltbehörde möglich. Indem das System ganz neu und ohne vorherige Erfahrung an diesem Bereich eingeführt worden ist, nur die anderen europäischen Ländern als Vorbild gelten können. Unter denen hat Deutschland – neben den skandinavischen Ländern – eine führende Rolle, wenn es um die Abfallbehandlung geht, deshalb ist es wichtig, mit Hilfe des Stipendiums im Zusammenhang mit den verschiedenen Methoden der Qualitätskontrolle des Abfallmanagements meine Forschungen zu führen.
Die wichtigsten Fragen zum Thema sind: wie die Qualität der Abfallentsorgung auf eine höhere Niveau erhoben und die Recycling angeregt werden kann, ohne die tiefe Verletzung der Interesse der Marktteilnehmer. Bei der Beantwortung dieser Fragen kann die Untersuchung sehr hilfreich sein, mit welchen juristischen Methoden und Regulativen der Bundesrepublik Deutschland eine umweltschützendes Abfallmanagement unterstützt (besonders: wie das System der Entsorgungsfachbetriebe und der Entsorgegemeinschaften funktioniert).