MOE-Fellowship: Justas Burokas

Ausweisung von ruhigen Gebieten in Europa und Untersuchung von Lärmschutzmaßnahmen anhand von schalltechnischen Berechnungsmodellen

Lärmschutz

 

  1. Teil des Stipendiums beim Umweltbundesamt

  Zur Verbesserung der Lärmsituation in Europa hat die EU im Jahr 2002 die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) erlassen. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, den Umgebungslärm zu vermindern und in ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen. Ausgehend von einer umfangreichen Literaturrecherche wird nachfolgend gibt ein Überblick über die derzeit in Europa vorhandenen „ruhigen Gebiete“ gegeben. Dabei werden die Bewertungskriterien in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten aufgezeigt und Beispielfälle genannt. Abschließend werden die Regelungen in den betrachteten Staaten miteinander verglichen.
  Die Analyse zeigte, dass die Ausweisung der ruhigen Gebiete in den EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich gehandhabt wird. So werden zum Teil akustische Kriterien (z. B. Lden, Ld) verwendet, teilweise aber auch nicht-akustische Parameter (z. B. Mindestgröße, Naturschutzgebiet, öffentlich erreichbar) herangezogen.
  Die meisten Mitgliedsstaaten verwendeten den Indikator Lden für die Ausweisung ruhiger Gebiete in Ballungsräumen. Demgegenüber werden für die Ausweisung solcher Gebiete auf dem Land unterschiedliche Kriterien benutzt, die häufig von den lokalen Gegebenheiten abhängen.

  2. Teil des Stipendiums bei LÄRMKONTOR GmbH

  Schalltechnische Untersuchung bzw. 3D-Modellierung ist sehr wichtiges Werkzeug, welches gegen Lärm kämpfen hilft. Die Modellierung braucht weder große noch teure Schallmessung zu führen. Für die Untersuchung braucht man nur auf Software investieren und gute Vorlagen bzw. genaue Lagepläne, Verkehr-, Bahndaten, etc. haben. Es wird nachfolgend gibt ein Beispielmodellierung von Verkehrslärm in einer Beispielstadt gegeben. Sämtliche Berechnungen werden mit dem Programm IMMI der Firma Wölfel Meßsysteme Software GmbH + Co. KG erfolgt.
  In dem Modell sind die vorhandenen und geplanten Baukörper, die abschirmend oder reflektierend wirken, ebenso in ihrer Lage und Höheenthalten wie die relevanten Schallquellen.
  Während der Nacht und der Tag werden an westnördlicher Fassadenseite (wo die Straße liegt)des Plangebäudes Beurteilungspegel von bis zu 72 dB(A) Tags und von bis zu 65 dB(A) Nachts prognostiziert und damit der Grenzwert der 16. BImSchV mit 64 dB(A) Tags und mit 54 dB(A) Nachts überschritten. Die Beurteilungspegel während der Nacht an nordöstlicher Fassadenseite liegen ebenfalls über dem Grenzwert der Verordnung für Kern-, Dorf-, und Mischgebiete. Auf dem Ost Süde (wo die U-Bahntrasse und innen Hof liegen) hingegen betragen die Beurteilungspegel höchstens 55dB(A) während der Tag und 52 dB(A) während der Tag und liegen damit unterhalb der Immissionsgrenzwerte für Kern-, Dorf-, und Mischgebieten.
 

AZ: 30013/430

Zeitraum

01.02.2013 - 31.01.2014

Land

Baltikum

Institut

Lärmkontor GmbH

Betreuer

Ulrike Krüger