Umweltschutz im PlanungsrechtBiotopverbünde bergen ein reichhaltiges Potenzial für den Erhalt der Biodiversität, d.h. sie tragen nachhaltig zum Schutz der genetischen Vielfalt, der Artenvielfalt und der Ökosystemvielfalt bei. Im Zuge der zunehmenden, Flächenversiegelung, Industrialisierung und der intensiven Nutzung von Landschaftsräumen werden die Lebensräume von bestimmten Arten jedoch immer mehr eingeschränkt. Dies ist in Polen nicht anders. Das Land durchläuft gerade einen Prozess der rapiden Modernisation und nachholenden Entwicklung. Auch dank des Zugriff auf Fonds der Europäischen Union wird die polnische Infrastruktur zur Zeit sehr schnelle entwickelt. Regierungsplänen zufolge werden in den kommenden zehn Jahren mehr als 1000 Kilometer Autobahnen gebaut und bis zum Jahr 2025 mehr als 4500 Kilometer so genannter Schnellstrassen fertiggestellt. Letztere sind Strassen die, für den überregionalen und internationalen Verkehr geinigt sind, und auf denenman mit bis zum 120 km/h fahren darf. Darüber hinaus ist die Errichtung eines speziellen Schienennetz für Hochgeschwindigkeitszüge geplant. Sollten diese Pläne verwirklicht werden, dann sind viele der heute noch relativ gut funktionierenden Biotopverbünde gefährdet. Ähnliche Prozesse sind bereits an einigen Stellen in West- und Südpolen zu beobachten, und zwar genau dort, wo Autobahnen gebaut wurden.Hinzu kommen vielen andere alarmierende Prozesse, wie z.B. die schnelle, ungeplante Suburbanisierung, der Bau von gigantischen Lagenhäusern oder die Entwicklung des Massentourismus. Suburbanisierung führt oft zur Vernichtung von Grüngürteln. Ein Problem, dass leider auch die polnischen Landschaftsschutzgebiete (polnisch: ‚park krajobrazowy‘) und Nationalparks betrifft. Dabei werden gerade die nächsten 10-15 Jahre ausschlaggebend für die Zukunft von Biotopverbünde in meinem Heimatland sein. Aus diesen Gründen möchte ich in meinem Projekt untersuchen wie die relevanten Gesetze, die für die Aufrechterhaltung von Biodiversität und Biotopverbünde verantwortlich sind, sind in Deutschland und Polen eingeführt wurden. Dabei möchte ich mich auf die Art und Weise der Einführung, u.a., der Richtlinie 92/43/EWG, der so genannte Fauna-Flora-Richtlinie (FFH-Richtlinie), und 79/409/EWG, der sog. Vogelschutzrichtlinie, sowie auf die Richtlinien für die Strategische Umweltprüfung konzentrieren. Ich werde darüberhinaus erforschen, wie dieses Thema im Raumplanungsrecht in beiden Länder behandelt wird.