MOE-Fellowship: Dr. Bernadett Ildiko Veress

Recht der erneuerbaren Energien – Eine rechtsvergleichende Untersuchung im Bereich Energierecht zwischen Deutschland und Ungarn.

Recht der erneuerbaren Energien – Eine rechtsvergleichende Untersuchung im Bereich Energierecht zwisDer Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein Kernelement der energiepolitischen Strategie Deutschlands. Mit Einführung und Fortentwicklung von zahlreichen effektiven Maßnahmen und Instrumenten konnte der Anteil der erneuerbaren Energien von 2% in 1990 auf ca.10% am Endenergieverbrauch in 2009 verfünffacht werden. Die Maßnahmen und Instrumente, die erforderlich sind, um das nationale Ziel bis 2020 zu erreichen, sind im Kern bereits etabliert. Alle Instrumente werden jedoch wie in der Vergangenheit weiterhin kontinuerlich evaluiert und ggf. weiterentwickelt. Im Strombereich bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG) die entscheidende Grundlage für die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien auf der Erzeugungsseite.Mein Projektthema ist im Zusammenhang damit. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ist vor allem dank des EEGs eine weltweit beispiellose Erfolgsgeschichte. Aus diesem Grund orientieren sich viele Länder bei der Implementierung von Förderinstrumenten für regenerative Energien am deutschen EEG. Inzwischen sind viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union dem Beispiel Deutschlands gefolgt und haben ähnliche Vorschriften zur Förderung Regenerative Energien erlassen. Während meines Aufenthaltes in Deutschland möchte ich nicht nur die Rechtsnormen der Erneuerbaren Energien sondern auch die europäischen Richtlinien und Verordnungen erforschen wie sie in das deutsche Recht umgesetzt werden. Danach ist es auch mein Bestreben die ungarische Situation auch näher kennenzulernen, da dieses Gebiet an der Universität im Rahmen des Umweltrechts nicht betroffen wurde. Als Ergebnis will ich Beispiele aus die deutsche Praxis für Ungarn nennen, die wir nach meiner Meinung angenommen werden sollen. Um die Wahrheit zu sagen bin ich sehr glüklich, da ich mein Praktikum wirklich praxisnah in Berlin im GGSC Anwaltsbüro absolvieren kann.Die Arbeit im [GGSC] Anwaltsbüro bietet mir jeden Tag eine Herausforderung. Hier werden Themen und Fragen behandeln, die in Ungarn noch nicht im Fokus stehen. Während meines Forschungsaufenthalts versuche ich eine Antwort auf die folgende Kernfragen zu finden: Warum nutzt Ungran seine Potenziale im Bereich Erneuerbare Energien nicht besser? Welche Voraussetzungen und Anforderungen fehlen dazu? Was sind die hinderlichen Faktoren? Wie werden die Entwicklungsmöglichkeiten durch den Mangel an Rechtsvorschriften beeinflusst? Welche Rolle spielen die Rechtsunsicherheiten? Was könnten wir aus der deutschen Praxis übernehmen?Und inwiefern könnte sich das deutsche Energierecht weiterentwickeln? Daneben will ich die aktuelle Entwicklungen im Bundesumweltrecht kennenlernen.In meiner verlängerten Praktikumszeit möchte ich mich mit dem Thema „Rechtliche Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien außerhalb des EEG“ befassen. Ich möchte im Rahmen meiner Arbeit vor allem das Erneuerbare-Energien-Gesetz analysieren, dann die ungarische rechtliche Rahmenbedingungen veranschaulichen, letztendlich auch die Einwirkungen des EU-Energierechtes auf das deutsche Energierecht bezüglich der erneuerbaren Energien kompakt darstellen und einen Blick auf die aktuellen Probleme dieses Rechtsgebiets werfen, was die Kompetenzteilung betrifft. Dazu fasse ich zunächst die relevanten Rechtsquellen des primären wie des sekundären Gemeinschaftsrechts zusammen.

AZ: 30010/281

Zeitraum

01.09.2010 - 31.08.2011

Land

Ungarn

Institut

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten Energieforum Berlin

E-Mail

Mail

Betreuer

Dr. Jochen Fischer