Die rechtliche Beurteilung der Energy Service Companies (ESCO) in DeutschlandUnter Contracting versteht man im Allgemeinen die Übertragung von Aufgaben der Energiebereitstellung und lieferung auf ein externes Dienstleistungsunternehmen. Der Kunde erhält mit Contracting eine Energiedienstleitung aus einer Hand: Der Contractor plant und errichtet die Energieerzeugungs- und verteilsanlagen, finanziert und betreibt den Anlagen sowie liefert und abrechnet die fertigen Nutzenergien. Die Betreiberverantwortung wird auf den Contractor verlagert.Contracting bietet Vorteile auch für die Umwelt: erzielt weniger Primärenergieeinsatz und geringe Schadstoffemissionen und die Zero-Carbon-Technologien tragen zu einer lokalen Umweltentlastung und generellen Ressourcenschonung bei. Durch Contracting könnte CO2 Emissionen geringert werden und es ist ein ausgezeichnetes Mittel im Kampf für mehr Energieeffizienz.Obwohl Ungarn eine ziemlich gute Position mit seinen ESCOs in Europa beherrscht, sind die rechtliche Rahmen weitgehend unsicher. Es gibt weder ein spezifisches Gesetz, noch andere spezifische Rechtsnormen, die die Bedingungen regeln. Da der gesetzliche Hintergrund fehlt, wird und muss das Wesen eines Contracting Projektes in dem Vertrag ausschöpfend geregelt werden. Deutschland ist wiederrum Spitzenreiter auf dem Gebiet des Contractings, und es hat den am meist entwickelten und ältesten ESCO Markt in Europa. Zahlreiche Organisationen fördern, helfen, und beraten die Tätigkeiten des Contractors. Es wurde auch zahlreiche Fachliteratur verfasst, und auch die rechtlichen Rahmen sind weitgehender geregelt. Deutschland zählt sogarn zu den Ländern, die auch angefangen haben, spezifische Vertragsbedingungen zusammenzufassen und zu bestimmen. Meine Forschung gliedere ich in drei Teile: 1. Einerseits möchte ich den rechtlichen Rahmen in Deutschland prüfen: Welche deutschen und sekundärrechtlichen Rechtsnormen sind für Contractors und für die Contracting-Verträge maßgebend? wo befindet sich der Contractor in dem Rechtssystem?2. Zweitens würde ich den Contractor als Gesellschaft prüfen, so zum Beispiel ist er eine bei dem Firmengericht eingetragene Gesellschaft? Ist die Contracting Dienstleistung nur ein Teil der Tätigkeiten bzw. Dienstleistungen der Gesellschaft oder muss die Gesellschaft im Ganzen auf Contracting spezialisiert werden? 3. Der wichtigste Teil meiner Forschung ist aber die Prüfung der Verträge, die generelle schuldrechtliche Beurteilung der einzelnen Modellen, die Zusammenfassung der typischen Vertragselemente, die Bestimmungen des Kundenkreises, die Inanspruchnahme der Dienstleistung, die Prüfung der Leistungsschuld, der Finanzierung, der Preisbestimmung und Preisanpassung,der staatlichen Förderungen, des Vergabeverfahrens, sowie des Eigentums der gelieferten und gewarteten Anlagen, usw.Die zu erzielende Schlussforderung ist, ob eine übergreifende Regulierung in der Praxis wirklich zu einer besseren Effizienz beitragen würde, oder ob sich diese für das Contracting selbst generiert und ob es reicht das Projekt nur vertraglich zu regeln.