MOE-Fellowship: Ondrej Kabela

Umsetzung der WRRL 2000/60/EG – unter besonderer Berücksichtigung der deutsch-tschechischen Kooperation auf dem Einzugsgebiet der Elbe

Umsetzung der WRRL 2000/60/EGUmsetzung der WRRL 2000/60/EG- unter besonderer Berücksichtigung der deutsch – tschechischen Kooperation auf dem Einzugsgebiet der Elbe -Am 22.12.2000 ist die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL) in Kraft getreten. Die WRRL stellt einen Meilenstein in der Gewässerpolitik der Europäischen Gemeinschaften (EG) sowie deren Mitgliedstaaten dar. Der Zweck der WRRL ist es nämlich, einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers zu schaffen (Art. 1 WRRL). Die WRRL stellt damit eine deutliche Abkehr von der bisherigen Praxis der EG, das europäische Wasserrecht durch sektoralbezogene Richtlinien zu steuern. Dieser ?Flickenteppich?, wie einige Autoren diese Vielzahl von heterogenen und teilweise auch widersprüchlichen Teilregelungen bezeichnet haben, soll nunmehr durch einen transparenten, effizienten und vor allem kohä-renten rechtlichen Rahmen ersetzt werden. Die EG-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, die WRRL binnen 3 Jahre ab In-Kraft-Treten in ihre nationalen Rechtsordnungen umzusetzen. Das Ziel dieser Richtlinie ist es in erster Linie, die Umweltziele gem. Art. 2 und Art. 4 WRRL zu erreichen. Die zwei wohl bedeutendsten Ziele von denen sind die Erreichung eines guten Zustandes der Gewässer und das Verschlechterungsverbot. Um diese Ziele erreichen zu können, sieht die WRRL eine neue Steuerung der Wasserbewirtschaftung (Flussgebietsmanagement). Diese ist nicht mehr an Verwaltungseinheiten angeknüpft, sondern ein naturräumliches Gebiet im Vordergrund steht, sog. Flussgebietseinheit. Diese stellt eine Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten, die als ?ein Gebiet, aus welchem über Ströme, Flüsse und möglicherweise Seen der gesamte Oberflä-chenabfluss an einer einzigen Flussmündung, einem Ästuar oder Delta ins Meer gelangt,? definiert ist. Mein Projektziel war feststellen zu können:a)inwieweit der neue Konzept der Wasserbewirtschaftung (Flussgebietsmanagement) in die Verwaltungsstruktur der Mitgliedstaaten eingegriffen hat undb)welche Auswirkungen diese Eingriffe bei der Umsetzung der WRRL an die bestehende Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der grenzüberschreitenden Gewässer haben.Um diese Vorhaben durchführen zu können, habe ich zum Vergleich die BRD als einen Bundesstaat und die Tschechische Republik als einen Nicht-Bundesstaat gewählt. Als ?Referenzgebiet? habe ich dann die Flussgebietseinheit der Elbe genommen, in der seit 90er Jahre eine Internationale Kommission zum Schutz der Elbe tätig ist. Diese wurde dabei zur Unterstützung der Kooperation zwischen Deutschland und Tschechien gegründet. Als Forschungsmethode habe ich eine Inhaltsanalyse von relevanten Dokumenten mit anschließender Komparation und Auswertung gewählt, sowie eine Teilnahme an Seminaren (Elbekonferenz 2009), die sich mit diesem Thema befasst haben. Ergebnisse meiner Forschung lassen sich wie folgt zusammenfassen:a) UmsetzungEine erfolgreiche WRRL-Umsetzung in die nationalen Rechtsordnungen der ausgewählten Länder ist wesentlich durch deren Verwaltungsstruktur bedingt, wobei in Deutschland das Umsetzungsprozess mit der Befürchtung, dass die nationale Suverenität dadurch verloren gegangen ist, geprägt ist. Die Tschechische Republik hat dabei aus dem EU-Beitrittsverfahren und den Anforderungen an zeitliche Umsetzung des bestehenden acquis communitaire einen großen Vorteil gewonnen. Unklar jedoch bleibt, ob das Ziel der WRRL ? einen guten Zustand der Gewässer zu erreichen ? u.a. wegen seiner Kostenintensivität nach dem zeitlichen Harmonogramm realisierbar ist. b) KooperationDie deutsch-tschechische Kooperation an der Elbe mittels IKSE wurde, wie erwartet, noch intensiver geworden, wobei die Umsetzungsschwierigkeiten darauf keinen wesent-lich negativen Einfluss hatten. Es stellt sich jedoch die Frage, ob IKSE nach wie vor eine hinreichende Plattform für die Koordinierung der Aktivitäten zwecks einer gemeinsamen Wasserbewirtschaftung darstellt? Die erforschten Ergebnisse können anschließend bei Ausarbeitung der Dissertation genutzt werden.

AZ: 30009/186

Zeitraum

01.03.2009 - 31.08.2009

Land

Tschechien und Slowakei

Institut

Universität Leipzig
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ
Umwelt- und Planungsrecht

Betreuer

Prof. Dr. Wolfgang Köck