Recht und grenzüberschreitende ZusammenarbeitDie Nationalparke arbeiten zusammen schon über 10 Jahre und es ist zur erwarten, dass ihre Zusammenarbeit sich nur vertiefen wird. Zur Zeit gibt keine vergleichende Studie der Rechtsgrundlagen beider Nationalparke. Gute Übersicht und genaue Auskünfte über der rechtlichen Regelung wird zum Beschleunigung der Zusammenarbeit und auch zum besseren Verständnis zwischen beiden Seiten führen. Solche vergleichende Studie (in der tschechischen und deutschen Fassung) sollte ein Ergebnis von meinem Praktikum sein sowie die Aufsätze über der Geschichte beider Nationalparke, Aufsätze über den Folgen Beitritt Tschechien zu Schengen u.a. Ergebnisse benutze ich auch für meine Doktorarbeit, die ich an Lehrstuhl für Umweltrecht der juristischen Fakultät in Prag angemeldet habe. Während meines Praktikums arbeite ich mit Frau Margit Egner, Juristin aus der Naturschutzrechtabteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und mit Herrn Dr. Heinrich Rall, Leiter des Sachgebiets Forschung und Dokumentation an der Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald. Sehr geeignet ist die Kombination von der fachlichen Besprechungen sowohl mit Juristin Frau Egner als auch mit Herrn Dr. Rall. Beim Naturschutz kann man nicht die juristische Fragen von den naturwissenschaftlichen Fragen trennen.