EU-WasserrahmenrichtlinieDie im Jahre 2000 von dem Europarat und der EU-Kommission bewilligte Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) hat für die Staaten der Gemeinschaft die Gründung des Rechts- und Behördenhintergrundes, die Charakterisierung der Wasserkörper und deren Benutzung, das Zustandebringen der Monitoringnetze, die Ausgestaltung des Planes für die Gewässermanagement und für die Preispolitik, sowie die Erreichung der gestellten Umweltziele vorgesehen.Das zu untersuchende Einzugsgebiet ist die Murgtal in Baden-Württemberg, wo, im Rahmen der Forschung, die Verwirklichung der EU Wasserrahmenrichtlinie dargestellt wird. Mit einem biologischen Indikator, mit Makrozoobenthos wird der Zustand der Lebensräume bewertet. Das Hauptgebiet der Untersuchung befindet sich bei Rastatt, aber zum Vergleichen werden zahlreiche Proben im Schwarzwälder Hochmurgtal genommen. Mit diesem Methode ist es möglich die verschiedene Gewässer- und Landnutzungen bzw. Naturverhältnisse zu vergleichen. Das Ziel der Arbeit ist die negativen und positiven, künstlichen und natürlichen Wirkungen zu erkennen und die erforderlichen Maßnahmen zur Renaturierung zu finden. Um die gute ökologische Wassergüte (physische, chemische und biologische Aspekte bis 2015 gemäß WRRL) in allen deutschen und ungarischen Gewässer zu erreichen ist es nötig die Probleme und die verschiedenen Bedingungen zu vergleichen bzw. die Erfahrungen auszutauschen.