UmweltgebührenMein Projekt untersucht und vergleicht den Vollzug der EU-Richtlinie des Emissionshandels in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten. Die nach dem Kyoto-Protokoll entwickelten internationalen und EU-weiten Regelungen haben dazu geführt, dass am 01.01.2005 die Emissionshandel in den Mitgliedsstaaten angefangen hat. Wegen des völlig neuen Systems, das aufgebaut werden musste, und der Freiheit bei der nationalen Umsetzung hat jeder Mitgliedsstaat auf nationaler Ebene ein im Prinzip einheitliches, aber in sich Details unterscheidendes Systems entwickelt. Diese nationale administrative Ebene ist bei den zuständigen nationalen Behörden angesiedelt, die mitgliedsstaatspezifisch entstanden. In Deutschland spielt die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (UBA) diese Rolle.Mein Praktikumsinstitut ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, die die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente des Kyoto-Protokolls ist (des Emissionshandels und der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM)). In meinem Projekt analysiere ich Daten und Informationen der zuständigen nationalen Behörden im Emissionshandel mit dem Ziel, die besten Erfahrungen der administrativen Verfahren zu identifizieren und in den Prozess der Weiterentwicklung des europäischen Emissionshandels einzuspeisen. Die zukünftige europäische Harmonisierung zeigt einen kontinuierlich wachsenden Informationsbedarf der Beteiligten,.Die Schwerpunkte meiner Arbeit umfassen die wichtigste Punkte des Emissionshandels: Finanzierung der nationalen Behörden; Umsetzung der EU-Richtlinien in die nationalen Gesetzgebung; Praxis von Monitoring und Berichterstattung, Verifizierung, Wirksamkeit der nationalen Register und die Analyse der Prozesse der Emissionshandelsmärkte sowie Börsen und OTC Märkte. Meine Ergebnisse werden in der Form eines Informationsblattes je Mitgliedsstaat auf Englisch zusammengefasst und publiziert.