MOE-Fellowship: Balázs Bársony

Das Natura 2000 Biotopverbund-Netz und seine praktische Erfahrungen in Deutschland

Natura 2000Ungarn ist am 1. Mai 2004 in die Europäischen Union eingetreten, was für das Land im Bereich des Naturschutzes neue Herausforderungen darstellt. Die Erfordernisse der Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie aus dem Jahr 1992 (FFH-RL), die der Grundlage des kohärenten europäischen ökologischen Netzes ?Natura 2000? bilden, müssen seit diesem Zeitpunkt erfüllt werden. Die beiden Richtlinien schreiben grundsätzlich zwei wichtige Aufgaben den Mitgliedstaaten vor: Die eine ist die Meldung der Europäischen Vogelschutzgebieten, ebenso die Benennung der Vorschlagsgebieten zur Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, um den ökologischen Beitrag im Netz ?Natura 2000? zu leisten. Die andere ist die Umsetzung und Verwirklichung des komplexen europarechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahrens der FFH-RL. Das Ziel des Stipendiums ist, die bisherigen deutschen Erfahrungen der Gebietsmeldung und das schon ausgearbeitete und existierende Verfahrensrecht auf den Natura 2000-Gebieten, also die sogenannte „FFH-Verträglichkeitsprüfung“ aus juristischem Aspekt kennen zu lernen, um es in Ungarn auch anwenden und hoffentlich rechtlich einführen zu können.

AZ: 23100/170

Zeitraum

01.09.2006 - 28.02.2007

Land

Ungarn

Institut

Universität Rostock
Juristische Fakultät
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht,

Betreuer

Prof. Dr. Detlef Czybulka