Kriterien für eine Förderung internationaler Projekte
Durch die DBU geförderte internationale Projekte haben ihren Wirkungsort vorrangig im Ausland und Partner vor Ort müssen substanziell einbezogen sein. Die Förderleitlinien der DBU (EN: Funding guidelines of the German Federal Environmental Foundation) sind grundsätzlich zu beachten.
Für internationale Projekte gelten folgende formale Anforderungen:
- In der Regel ist ein Eigenanteil (in Höhe von 50 % der Gesamtkosten) zu erbringen.
- Ein deutscher Kooperationspartner sollte Antragsteller sein.
- Bilaterale Kooperationsverträge zwischen den Projektbeteiligten werden empfohlen.
- Nachweise über die Verwendung der Fördermittel müssen den Anforderungen einer externen Prüfung entsprechen. Nachweise und Rechnungen müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt und in Euro unter Berücksichtigung des Tageskurses zum Rechnungsdatum dargestellt werden. Mögliche Kursschwankungen und Transaktionsgebühren sind bei der Kostenkalkulation im Prozess der Antragstellung zu berücksichtigen.
- Berichte sind in deutscher oder englischer Sprache in regelmäßigen Abständen vorzulegen.
Folgende Kriterien sind für die Förderung von internationalen Projekten zentral und müssen im Falle einer Antragstellung erläutert werden:
- Umweltentlastung und ökologische Nachhaltigkeit
- Modellhaftigkeit
- Innovation: Eine Innovation kann auf der Ebene eines Unternehmens/einer Organisation, auf der Ebene einer Region/eines Landes, auf der eines spezifischen Marktes bzw. einer spezifischen Branche oder aber auch in einem globalen Markt eine Neuerung bedeuten. Förderfähig sind verschiedene Arten der Innovation. Im Antrag ist zu definieren, welche jeweils angestrebt werden (Soziale Innovation, Technologieinnovation, Produktinnovation, Verfahrensinnovation, Serviceinnovation, Geschäftsmodellinnovation, Organisationsinnovation usw.).
- Akteurskonstellation: inwiefern ist die Konstellation zielführend für die Umsetzung des Projekts (deutscher Partner, Partner vor Ort usw.)?
- Nutzen am Wirkungsort
Je nach Projekt können weitere wichtige zusätzliche Kriterien bei der Bewertung der Vorhaben eine Rolle spielen. Angaben zu diesen Punkten sind, wo möglich, erwünscht:
- Nachhaltige Wirkung des Vorhabens über das Projektende hinaus
- Partizipative Struktur/Elemente, Diversität, Augenhöhe in der Zusammenarbeit zwischen Partnern vor Ort und in Deutschland
- Orts- und Sprachkenntnisse sowie interkulturelle Kompetenz der Antragstellenden
- Aspekte der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Capacity Building
- Mittelstandsrelevanz (Beteiligung deutscher KMU und/oder Förderung kleiner oder mittlerer Unternehmen vor Ort)
- Wertschöpfungsperspektive
- Einordnung der Wirkungen des Projektes in einen Nachhaltigkeitskontext, z. B. der Sustainable Deveopment Goals (SDG), nachhaltige Regionalentwicklung etc.