Wir fördern internationale Projekte, die umsetzungsbezogen auf innovative, beispielhafte und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln. Ausgehend von der ökologischen Nachhaltigkeit ist uns hierbei wichtig, dass möglichst auch ein gesellschaftlicher Mehrwert gegenüber der heutigen Situation erzeugt wird. Der regionale Schwerpunkt der internationalen Förderung der DBU liegt in den Ländern Mittel- und (Süd-)Osteuropas (MOE). Eine Förderung internationaler Projekte jenseits von MOE ist in Einzelfällen möglich. Informationen zu den Förderkriterien finden Sie auf der Internetseite.
Im Regelfall werden juristische Personen gefördert – also z. B. kleine und mittelständische Unternehmen, Vereine, Organisationen, Verbände, Gebietskörperschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und Hochschulen. Natürliche Personen und staatliche Einrichtungen können nach einer gesonderten Prüfung in Einzelfällen gefördert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden besonders berücksichtigt. Ein Fokus liegt auf der Förderung von Kooperationsprojekten eines Antragstellers in Deutschland mit internationalen Partnern vor Ort.
Bitte informieren Sie sich zunächst auf dieser Internetseite. Auch die Lektüre der DBU-Förderleitlinien (EN: Funding guidelines of the German Federal Environmental Foundation) – insbesondere des Abschnittes „Verfahrensbestimmungen“ – wird empfohlen, da diese den rechtlichen Rahmen der Förderung definieren.
Der nächste Schritt ist dann, in unserem Online-Antragstellungsverfahren eine „Projektskizze“ hochzuladen, um die fachliche Bearbeitung Ihres Anliegens in der DBU anzustoßen. Bei offenen Fragen nehmen die Mitarbeiter(innen) der DBU ggf. mit Ihnen Kontakt auf.
Gerne stehen Ihnen vor Online-Einreichung der Skizze die DBU-Ansprechpartner(innen) für eine erste Beratung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass durch diese noch keine fachlich-inhaltliche Beurteilung ihrer Projektidee erfolgt.
Die Höhe der Förderung wird jeweils individuell geprüft und festgelegt. Die typische Fördermittelsumme pro Projekt (ohne Eigenanteil) liegt zwischen 100.000 € und 120.000 €. Vorhaben mit höheren Fördervolumina sind möglich.
Förderung auf Ausgabenbasis (bis zu 100 % Förderquote): nein. Informationen siehe Infoblatt für die Kalkulation auf Ausgabenbasis (EN: Info sheet expenditure-based funding).
Förderung auf Kostenbasis (i. d. R. 50 % Förderquote): möglich. Informationen siehe Infoblatt für die Kalkulation auf Kostenbasis (EN: Info sheet cost-based funding) und FAQ „Wann können Gemeinkosten beantragt werden?“ im Abschnitt „Fragen zu Förderquoten, Eigenanteil und Gemeinkosten“.
Die Annahme der Förderung verpflichtet die Bewilligungsempfänger(innen), die Förderleitlinien der DBU einzuhalten, ihre Arbeitskraft entsprechend dem Förderantrag bzw. dem Arbeitsplan auf das Vorhaben zu konzentrieren und die DBU unverzüglich zu informieren, wenn:
1) das Förderprojekt unterbrochen oder abgebrochen wird,
2) Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz droht,
3) Umstände eintreten, die eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes gefährden,
4) Umstände eintreten, die die ökologische bzw. nachhaltige Wirkung des Projektes als nicht mehr erreichbar darstellen,
5) sie von anderer Seite eine relevante Förderung erhalten.
Die Förderleitlinien (EN: Funding guidelines) der DBU sind zu beachten.
Die Fördertätigkeit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt fällt unter die beihilferechtlichen Regelungen der EU. Die Förderleitlinien wurden bei der EU-Kommission notifiziert. In der Praxis bedeutet die Einstufung der Fördermittel als Beihilfe, dass die Zulässigkeit von Fördervorhaben zunächst am Maßstab des Europäischen Beihilferechts zu messen ist. Fördermodalitäten mit Projektpartnern außerhalb der EU werden mit der DBU individuell vereinbart. Siehe dazu auch das Infoblatt zum EU-Beihilferecht (EN: Info sheet EU state aid law).
Die Förderquote ist der prozentuale Anteil der DBU Fördermittel an den gegenüber der DBU abrechnungsfähigen Projektgesamtkosten. Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den Projektgesamtkosten und den anteilig von der DBU zur Verfügung gestellten Fördermitteln. Maßgeblich sind die Gesamtkosten inkl. der Eigenanteile, deren Verwendung auch nachgewiesen werden muss. Ausgezahlt wird dann jeweils nur der Anteil, welcher der Förderquote entspricht.
Grundsätzlich sind in Förderprojekten der DBU Eigenanteile zu erbringen und nachzuweisen, siehe Infoblatt für die Kalkulation auf Kostenbasis (EN: Info sheet cost-based funding).
Ausnahmen von dieser Regel gibt es im Falle der Beantragung von Fördermitteln auf „Ausgabenbasis“ durch öffentlich-rechtliche Hochschulen in Deutschland oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen mit staatlicher Grundfinanzierung, siehe Infoblatt für die Kalkulation auf Ausgabenbasis (EN: Info sheet expenditure-based funding).
Eine weitere Ausnahme ist eine Förderung als sogenannte De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013, siehe Infoblatt zum EU-Beihilferecht (EN: Info sheet EU state aid law).
Bei Fragen zu Projektpartnern mit Sitz außerhalb Deutschlands wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Ansprechpartner(innen) bei der DBU.
Das Projekt kann aus Eigenmitteln und zu einem angemessenen Teil auch in der Form ehrenamtlicher Arbeit kofinanziert werden. In Ausnahmefällen ist die Kofinanzierung aus EU- sowie Landesmitteln sowie von weiteren Förderern oder durch Spenden möglich. Mittel des Bundes sollten hingegen i. d. R. nicht in eine Kofinanzierung eingebracht werden.
Der Eigenanteil kann projektspezifisch und für jeden Projektpartner individuell unterschiedlich hoch ausfallen. Innerhalb der EU gilt: Grundsätzlich ist von einem mindestens 50-prozentigen Eigenanteil auszugehen. Ausnahmen:
• Projektpartner, die berechtigt sind, ihre Projektausgaben auf Ausgabenbasis zu kalkulieren, siehe Infoblatt für die Kalkulation auf Ausgabenbasis (EN: Info sheet cost-based funding)
• Förderung als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013, siehe Infoblatt zum EU-Beihilferecht (EN: Info sheet EU state aid law)
Unternehmen tragen an entwicklungsbezogenen Projektkosten i. d. R. einen Eigenanteil von 75 %, an forschungsbezogenen Projektkosten i. d. R. einen Eigenanteil von 50 %. Zuschläge, die die Höhe des Eigenanteils senken, sind für kleine und mittlere Unternehmen und für Kooperationsprojekte möglich.
Die Ermittlung der EU-beihilferechtlich erlaubten Obergrenze für die Förderung, aus der sich die Mindesthöhe des zu erbringenden Eigenanteils ableitet, kann im Einzelfall aufwändig sein. Ihr(e) DBU-Ansprechpartner(in) berät Sie bei Fragen.
Bei Projektpartnern außerhalb der EU werden die erforderlichen Eigenanteile individuell festgestellt. Sie orientieren sich, soweit rechtlich im Einzelfall zulässig, an den oben beschriebenen Maßgaben.
Gemeinkosten können beantragt werden, wenn Arbeitgeberanteile für Sozialleistungen (Sozialversicherung, Krankenversicherung usw.) anfallen oder wenn zur Projektdurchführung vorhandene, von den Fördermittelnehmer(innen) zu unterhaltende Infrastrukturen (Arbeitsplatzkosten inkl. IT-Kosten und Kosten der Gebäudebewirtschaftung etc.) genutzt werden müssen. In solchen Fällen darf eine Kostenpauschale von bis zu 45% bezogen auf die im Projekt anfallenden Arbeitnehmerbrutto-Arbeitsentgelte sowie Sachgemeinkosten in beschränktem Umfang angesetzt werden. Die Kostenpauschale orientiert sich an den landesüblichen Gegebenheiten. Weitere Möglichkeiten ersehen Sie bitte im Infoblatt für die Kalkulation auf Kostenbasis (EN: Info sheet cost-based funding). Die Gewährung darüber hinaus beantragter „Overhead-Kosten“ ist nicht möglich.
Grundsätzlich nein. Ausnahmen gibt es jedoch z. B. für die Kofinanzierung Ihres Eigenanteils durch Dritte. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre DBU-Ansprechpartner(innen).
Es handelt sich nicht um ein Darlehen. Die Förderung erfolgt in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Verwendung der Gesamtprojektkosten muss gegenüber der DBU nachgewiesen werden.
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Wir raten Ihnen allerdings, möglichst frühzeitig einzureichen. Sie müssen mit mehreren Monaten bis zur Förderentscheidung rechnen, und es gibt einen starken Wettbewerb um die Fördermittel.
Dies hängt von der Qualität der eingereichten Projektskizze bzw. des Vollantrags sowie von der beantragten Fördermittelsumme ab. Liegen alle nötigen Daten vollständig vor und ist der Antrag inhaltlich exzellent, können Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier bis sechs Monaten rechnen. Bei notwendigen Rückfragen dauert es entsprechend länger. Sofern zusätzliche Gutachten für die Bewertung notwendig sind, dauert die Bearbeitungszeit i. d. R. ebenfalls länger.
Projektlaufzeiten liegen im Schnitt zwischen 18 und 36 Monaten. Laufzeiten über 36 Monate sind unüblich und werden von der DBU nur in gut begründeten Ausnahmefällen gewährt.
Die erfolgreichsten Förderanträge bei der DBU haben nur sehr selten mehr als 20 Seiten. Eine erste Projektskizze sollte maximal 10 Seiten umfassen. Grundsätzlich gilt: So lang wie nötig, so kurz wie möglich. Eine Arbeitshilfe zur Erstellung Ihrer Skizze finden Sie hier.
Soweit vorab kein „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ genehmigt wurde, beginnt das Projekt mit dem Datum der Bewilligung durch die DBU. D. h. das Datum der Bewilligung ist der Stichtag, ab dem Projektkosten anfallen und abgerechnet werden dürfen. Es kann mit Zustimmung durch die DBU auch ein anderes Datum für den Projektstart festgelegt werden. Grundsätzlich müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Projektbewilligung Projektfördermittel aber zumindest teilweise in Anspruch genommen worden sein (was einen Projektstart voraussetzt), da sie ansonsten verfallen.
Die Kommunikation mit der DBU kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Auch Anträge und Berichte können in beiden Sprachen eingereicht werden.
Projektskizzen können in unserem Online-Antragstellungsverfahren hochgeladen werden. Bitte versehen Sie den Titel Ihres Vorhabens mit dem Zusatz „Internationales Projekt“.
Bei offenen Fragen nehmen die Mitarbeiter(innen) der DBU ggf. mit Ihnen Kontakt auf. Gerne stehen Ihnen vor Online-Einreichung der Skizze die DBU-Ansprechpartner(innen) für eine erste Beratung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass hier noch keine fachlich-inhaltliche Beurteilung ihrer Projektidee erfolgt.
Bei der Einreichung einer Skizze und eines Antrags können tabellarische Gegenüberstellungen und/oder Mindmaps zur besser erfassbaren und präzisen Darstellung der Projektziele und des Lösungsansatzes wie auch zur klareren Abgrenzung zum State of the art als Anlage beigefügt werden.
Der deutsche Partner ist Antragsteller und übernimmt die Verantwortung für Verlauf und Ergebnisse des Projektes gegenüber der DBU. Die Kommunikation läuft i. d. R. über ihn/sie (Berichte, Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland, Verwendungsnachweise etc.).
In seltenen Ausnahmefällen ist das nach Absprache mit der DBU-Geschäftsstelle möglich, wenn der potentielle Antragsteller der DBU bekannt ist und eine reibungslose inhaltliche und finanzielle Abwicklung garantiert ist.
Ja, bei Kooperationsprojekten muss ein gemeinsamer Antrag eingereicht werden. Jeder einzelne Projektpartner erarbeitet hierbei einen eigenen Kostenplan. Die Einzelkostenpläne werden dem Antrag dann zuzüglich einer gemeinsamen Kostenübersicht beigefügt. Der (deutsche) Bewilligungsempfänger übernimmt die Verantwortung für das Projekt gegenüber der DBU.
Ja. Ein Kooperationsvertrag mit den wichtigen Angaben zum gemeinsamen Vorhaben (z. B. Terminen für Zwischenberichte/Abschlussbericht und Verwendungsnachweise) ist immer hilfreich. Üblicherweise schließen die Projektpartner einen detaillierten Kooperationsvertrag nach der Bewilligung; bereits im Antrag sollte hierzu die Bereitschaft aller beteiligten Projektpartner erklärt werden. Sie können dazu unsere Arbeitshilfe zur Erstellung eines Kooperationsvertrages (EN: Cooperation agreement (boilerplate)) nutzen.